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285/2001
Stand: 02.11.2001
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Regierung legt Entwurf eines Öko-Kennzeichengesetzes vor

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Öko-Kennzeichengesetzes ( 14/7254) vorgelegt. Damit soll ein einheitliches Kennzeichen zur freiwilligen Verwendung für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus eingeführt und gesetzlich abgesichert werden. Kriterien hierfür seien die einschlägigen EG-Vorschriften an den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, heißt es. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit einem bereits früher eingebrachten Entwurf der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6891).

Der Bundesrat hat in seiner Stellungsnahme dazu die vorgesehene Einführung eines solchen "Bio-Siegels" als einen wichtigen und sinnvollen Schritt bei der Entwicklung des ökologischen Landbaus als besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform bezeichnet. Er bedauere jedoch, heißt es, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Öko-Kennzeichens auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau der EG-Öko-Verordnung die marktwirtschaftliche Position der eingeführten Ökobetriebe in Deutschland gefährdet werde, da Bioprodukte aus Drittländern gegebenenfalls schneller und preisgünstiger am nationalen Markt platziert werden könnten. Diese Bedenken werden von der Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung nicht geteilt. Nach Maßgabe des Bundesrates soll die Regierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es den deutschen Ökoverbänden und ihren Mitgliedsbetrieben ermöglicht, ihre Produkte in einem Premiumsegment zu deklarieren und anzubieten, sowie bei der EU-Kommission darauf hinwirken, dass die Schwachstellen der EG-Öko-Verordnung hinsichtlich möglicher Wettbewerbsnachteile rasch beseitigt werden. Der Stellungsnahme zufolge geht die Länderkammer weiterhin davon aus, dass die Regierung möglichst zeitnah einen Entwurf eines Öko-Landbau-Gesetzes einbringt, um die Vollzugsaufgaben in Abstimmung mit den Ländern zu bündeln, ein effizientes Kontrollsystem aufzubauen und den Marktzugang von Drittlandsprodukten klar zu regeln.

Hierzu erklärt die Regierung, das Bio-Siegel greife nicht in den Wettbewerb der Biomarken ein, die Nutzung von Marktnischen werde nicht behindert. Ferner bereite sie zur Zeit ein Memorandum vor, das in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Schwachstellen der EG-Öko-Verordnung identifizieren sowie darauf aufbauend Verbesserungen vorschlagen und einbringen werde. Ebenso werde der erbetene Entwurf eines Öko-Landbau-Gesetzes derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt und alsbald in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_285/03
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