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292/2001
Stand: 07.11.2001
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Experten halten Entwurf zur Kraft-Wärme-Kopplung für verbesserungsfähig

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) An dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7024, 14/7086) für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gibt es nach Auffassung von Sachverständigen noch einiges zu verbessern. In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf bemängelte der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) am Mittwochnachmittag, dass der eigenerzeugte Strom nicht in die Förderung aufgenommen werden soll. Ziel des Regierungsentwurfs ist es, die klimafreundliche Energieerzeugung in KWK-Anlagen zu sichern und auszubauen. Eine Zusatzvergütung ist für den eingespeisten Strom, der im gekoppelten Betrieb gleichzeitig mit Nutzwärme erzeugt wird (so genannter KWK-Strom), vorgesehen. Anspruch auf diese Vergütung soll es für KWK-Strom geben, der von Energieversorgungsunternehmen für die Endverbraucher erzeugt wird. Durch die "Diskriminierung" industrieller Anlagen gegenüber den kommunalen Anlagen wird nach Auffassung des VIK ein großes KWK-Potenzial nicht erschlossen. Industrielle Anlagen seien in der Regel ökologisch effizienter und hätten einen höheren Ausnutzungsgrad. Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) fand, dass wesentliche Potenziale der Eigenerzeugung ausgeblendet und der gesamte Neubau von KWK-Anlagen bis auf einen schmalen Bereich nicht berücksichtigt werde. Die Wirtschaftsvereinigung Metall sprach sich ebenfalls gegen eine Differenzierung zwischen kommunalen und gewerblichen Anlagen aus. Auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI) vertrat die Ansicht, dass der Entwurf kommunale Anlagen einseitig fördere. Industrielle Anlagen seinen nur mit ihrem Überschussstrom beteiligt, der marginal oder gar nicht vorhanden sei. Der VCI sah die Gefahr ökologischer Fehlentscheidungen, wenn ältere KWK-Anlagen durch Heizkessel ersetzt statt modernisiert werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Entwurf grundsätzlich. Durch die Befristung des Gesetzes bis zum Jahre 2010 sei allerdings zu befürchten, dass das angestrebte Klimaschutzziel nicht erreicht wird. Nach Auffassung der kommunalen KWK-Anlagenbetreiber sollte die Förderdauer für modernisierte Anlagen nicht 2010 enden, sondern zwölf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlagen umfassen, um die notwendige Investitionssicherheit zu garantieren. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di trat dieser Argumentation bei. Sie empfahl, den Förderzeitraum am Abschreibungszeitraum zu orientieren, um einen Anreiz für eine Modernisierung zu geben. Felix Matthes vom Berliner Öko-Institut hielt das Förderinstrumentarium für nicht ausreichend. Nach seiner Einschätzung wird dieses Gesetz zur Einsparung von etwa zwei bis drei Millionen Tonnen Kohlendioxid beitragen und auch nicht wie geschätzt 8,7 Milliarden DM kosten. Das Öko-Institut rechne mit einem Geldabfluss für Modernisierungsinvestitionen von 5 Milliarden DM. Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) teilte nicht die Auffassung, dass die Investitionssicherheit nicht ausreiche. Der Gesetzgeber könne durch Rechtsverordnung jederzeit eingreifen, um die Differenz zwischen Marktpreisen und Erzeugungskosten auszugleichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_292/04
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