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300/2001
Stand: 14.11.2001
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Experten streiten über Gesetzgebung für Seeschifffahrt

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Experten des Verkehrswesens sind unterschiedlicher Auffassung über das von der Bundesregierung vorgelegte Seeschifffahrtsanpassungsgesetz ( 14/6455) und ein von der FDP eingebrachtes Seeunfalluntersuchungsgesetz ( 14/6892). Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die Sachverständige für eine am Mittwochvormittag stattfindende öffentliche Anhörung des Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegt haben. Der Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere unterstützt den Entwurf der Regierung, weil er durch Übernahme der Regelungen für die Untersuchung der Flugunfälle die Wirksamkeit der Seeunfalluntersuchung erheblich steigere. Außerdem werde bei Unfällen mit Auslandsinteressen konsequent die Beteiligung an der Unfalluntersuchung sowohl in Deutschland als auch im Ausland durch bevollmächtigte Vertreter sichergestellt. Keine Bedenken hat der Verband hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Regierungsvorlage. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" ist der Auffassung, dass gründliche Untersuchungen über die Ursachen für Schiffsunfälle bisher in der Regel vor allem bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zu kurz gekommen sind. Vor diesem Hintergrund könne der vorliegende Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, die Ursachen für Havarien zu ermitteln und aus den so gewonnenen Erkenntnissen die notwendigen Konsequenzen für eine Unfallvermeidung zu ziehen. Gleichwohl müsse der Gesetzentwurf, insbesondere mit Blick auf die Belastungen der Besatzungsmitglieder, nachgebessert werden, fordert die Gewerkschaft.

Nach Überzeugung des Verbandes Deutscher Reeder ließ das bisherige Seeunfalluntersuchungsverfahren eine differenzierte Bewertung bei jedem einzelnen Seeunfall durch die Reedereiunternehmen zu und bietet damit Schiffssicherheit in einem umfassenden Sinne. Das vorgesehene Verfahren wolle die Untersuchungen aber auf solche Seeunfälle beschränken, von denen Erkenntnisse zu erwarten seien, die zu Veränderungen des staatlichen Vorschriftenwerks führen. Das betriebliche Umfeld spiele keine Rolle mehr. Auch persönliche die Untersuchungsberichte einbezogen werden. Der Verband kritisiert, dass diese neuen Voraussetzungen bei grober Schätzung nur auf weit weniger als 50 Prozent aller bisher amtlich untersuchten Seeunfälle zutreffen könnten. Insgesamt führe dies dazu, dass die Zahl der amtlichen Seeunfalluntersuchungen drastisch reduzieren würde. In hohem Maße bewährt hat sich das Seeunfalluntersuchungsverfahren nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Professor Werner von Unruh. Unter anderem gebe es aber einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Unabhängigkeit der Vorsitzenden der Seeunfalluntersuchungsbehörden. Die Vorsitzenden sollten auch unabhängig sein, wenn es um Fragen der Einleitung von Untersuchungsverfahren und die Vorermittlungen gehe. Außerdem müsse eine umfassende finanzielle Unabhängigkeit der Vorsitzenden bei der Ursachen und Beweisermittlung in der Seeunfalluntersuchung gewährleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_300/03
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