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309/2001
Stand: 21.11.2001
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Regierung soll sich für "Menschenrecht auf Wasser" einsetzen

/Entwicklungszusammenarbeit/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass das "Menschenrecht auf Wasser" umgesetzt wird. Dafür treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/7484) ein. Nach jüngsten Schätzungen gebe es derzeit weltweit 1,3 Milliarden Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hätten. Prognosen zufolge werde dies im Jahr 2050 ein Viertel der Menschheit betreffen. Wasserknappheit herrsche inzwischen in über 30 Staaten der Erde. Dieses Problem sei weltweit eine der Hauptursachen für Infektionskrankheiten und größte Ursache der Kindersterblichkeit in den Entwicklungsländern. Dafür verantwortlich ist der Koalition zufolge das anhaltende Wachstum der Bevölkerung, der Prozess der Verstädterung, eine nicht nachhaltige Nutzung in Industrie und Landwirtschaft und die zunehmende Belastung von Grundwasser und Böden.

Die Abgeordneten treten daher dafür ein, den Politikdialog und regionale Kooperation in der Frage der Wassernutzung zu fördern. Dies gelte insbesondere für Regionen an grenzüberschreitenden Gewässern. Auch soll sich die Exekutive dafür einsetzen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe zu stärken. Dieses Übereinkommen habe explizit die Grenzen nationaler Souveränitätsrechte in Bezug auf Gewässer anerkannt, erläutern die Koalitionäre. Entwicklungsländer sollen ermutigt werden, diese Konvention zu ratifizieren. Des Weiteren treten die Parlamentarier dafür ein, für die Leitgedanken der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als Modell für neue völkerrechtliche Lösungen im internationalen Wassermanagement zu werben. Auch sollten die Entwicklungsländer als Hauptbetroffene gegenwärtiger und zukünftiger Wasserkrisen in angemessenem Umfang an internationalen Konferenzen beteiligt werden. Nach Überzeugung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein erhebliches zwischenstaatliches Konfliktpotential ab, da die Nationalstaaten in zunehmenden Maße um die Nutzung natürlicher Wasservorkommen konkurrierten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_309/05
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