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311/2001
Stand: 23.11.2001
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Finanzhilfen für Städtebauförderung seit 1998 um 250 Millionen DM angehoben

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Finanzhilfen des Bundes für die Städtebauförderung einschließlich des Programms "Die soziale Stadt" sind von 600 Millionen DM im Jahr 1998 auf 850 Millionen DM in diesem Jahr angehoben worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/7459) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/6085) hervor. Die Anhebung der Finanzhilfen unterstreiche die hohe Bedeutung, die die Bundesregierung den städtebaulichen Maßnahmen und dem Programm "Soziale Stadt" beimesse. Auch die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sehe vor, das Programm fortzuführen. Weiter heißt es in der Antwort, die frühere Regierung habe die von ihr angestrebte Reform des Wohnungsbaurechts nicht verwirklicht. Die neue Regierung habe dagegen die notwendigen Änderungen und ein Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts in die Wege geleitet, das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Die wohnungsrechtlichen Instrumente könnten Vorhaben des Programms "Soziale Stadt" wirksam unterstützen. Dazu gehöre die Möglichkeit, von den Einkommensgrenzen abzuweichen, um stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten und zum gleichen Zweck Belegungsbindungen freizustellen. Die Regierung verweist darauf, dass das geltende Recht flexible Regelungen vorsieht, um die Ziele des Programms "Soziale Stadt" zu unterstützen. So könne von den Belegungsbindungen freigestellt werden, wenn damit einseitige Strukturen in der Wohnungsbelegung verhindert oder beseitigt würden. Einige Bundesländer hätten bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Flexibilisierungen gesetzlich festzulegen.

Weiter heißt es in der Antwort, die Regierung setze mit dem Programm "Soziale Stadt" neue entwicklungspolitische Akzente. Auf diesem Wege werde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass in Stadtteilen mit sozialen Brennpunkten oder hohen Kriminalitätsraten stärker als bisher städtebauliche Maßnahmen mit Vorhaben anderer Politikfälle verzahnt würden. Außerdem habe die Exekutive für die neuen Bundesländer das neue Programm "Stadtumbau Ost" beschlossen, das ab Beginn des nächsten Jahres einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Probleme leisten soll, die mit von Wohnungsleerständen in den Regionen verbunden seien.

Zur vom Bundestag unlängst beschlossenen Reform des sozialen Wohnungsbaus heißt es, die bereits vor 1999 eingeleitete Streichung von Bundesmitteln für diesen Bereich müsse vor dem Hintergrund einer insgesamt verbesserten Wohnungsmarktlage gesehen werden, die insbesondere den Bau neuer Sozialmietwohnungen entbehrlich mache. Da ein geringer Bedarf von Neubauten bestehe, hätten der Bund und auch die Länder die Fördermittel reduziert. Angesichts der vorhandenen Wohnungsbestände könne verstärkt und mit geringerem Förderaufwand der vorhandene Wohnungsbestand genutzt werden, um den Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus zu Wohnraum zu verhelfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_311/08
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