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312/2001
Stand: 26.11.2001
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Künftige Struktur der Deutschen Bundesbank nach wie vor strittig

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die künftige Struktur der Deutschen Bundesbank bleibt umstritten. Dies wurde am Montagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses deutlich. Der Ausschuss befragte Sachverständige zum Entwurf der Bundesregierung für ein siebentes Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes ( 14/6879). Dem Bundesbankpräsidenten soll es dem Entwurf zufolge ermöglicht werden, im System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) eine Position einzunehmen, die der wirtschaftlichen Bedeutung Deutschlands angemessen ist. Dazu soll die Bundesbank einen Vorstand erhalten, der aus Präsident, Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern besteht. Dieser Vorstand soll die bislang von Zentralbankrat, Direktorium und den Vorständen der Landeszentralbanken wahrgenommenen Aufgaben übernehmen. Die Entscheidungsbefugnisse der Vorstände der Landeszentralbanken sollen entfallen. Der Bundesrat hat die Herabstufung der Landeszentralbankpräsidenten zu weisungsabhängigen "Regionaldirektoren" bereits zurückgewiesen und deren gleichberechtigte Beteiligung im Bundesbankvorstand gefordert.

Bundesbankpräsident Ernst Welteke sagte, für die Geldpolitik sei die Europäische Zentralbank zuständig. Die Geldpolitik sei europäisch ausgerichtet und beachte regional unterschiedliche Entwicklungen nicht. Die Bundesbank sei künftig im ESZB lediglich ausführende Ebene mit geringem Spielraum. Die jetzige innere Organisation der Bundesbank sei personalintensiv und nicht flexibel. Erforderlich sei ein einheitliches Leitungsgremium mit bis zu acht Vorstandsmitgliedern. Die Position Weltekes wurde auch von dem früheren Direktoriumsmitglied Professor Claus Köhler sowie von Professor Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg unterstützt. Das zweistufige deutsche Bundesbanksystem sei auf die europäische Ebene übertragen worden, so Köhler. Damit hätten die Landeszentralbanken ihre Aufgaben als "durchführende Stufe" verloren. So wie bisher den Landeszentralbanken alle Möglichkeiten für eine unabhängige Urteilsbildung gehabt hätten, damit es zu einer unabhängigen Entscheidung komme, müsse dies nun auch der Deutschen Bundesbank ermöglicht werden. Der Vorstand müsse mit allen Kompetenzen ausgestattet sein, um die Bundesbank einheitlich zu leiten und zu verwalten. Professor Gerke erinnerte daran, dass Deutschland im Europäischen Zentralbankrat nur eine Stimme habe, die "so stark wie möglich" gemacht werden müsse. Der Vorstand als Entscheidungsgremium sollte daher "schnell handlungsfähig" sein.

Für Professor Franz-Christoph Zeitler, den Präsidenten der Landeszentralbank Bayerns, geht es in dem Gesetzentwurf nur scheinbar um Organisations- und Strukturfragen. Die Front im jetzigen Streit verlaufe zwischen Bundesfinanzministerium und Bundesbankzentrale einerseits sowie Bundesrat, der Mehrheit der Landeszentralbanken und den Landesregierungen auf der anderen Seite. Die deutschen Wirtschaftregionen müssten sich weiterhin in Geldfragen artikulieren können. Zeitler empfahl, die dezentrale Struktur aufrecht zu erhalten, weil dies auch Einfluss auf die Wirtschaftstruktur habe. Sein Kollege Hans-Jürgen Koebnick, Präsident der Landeszentralbank in Rheinland-Pfalz und im Saarland, befürwortete ein zentrales Leitungsgremium. Er riet dazu, die Vorstandmitglieder je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bestellen zu lassen. Professor Helmut Hesse, ehemaliger Präsident der Landeszentralbank von Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt empfahl, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Im obersten Entscheidungsgremium sollten Landesbankpräsidenten Sitz und Stimme haben, so Hesse. Dass es ein einheitliches Leitungs- und Entscheidungsgremium geben sollte, stehe dazu nicht im Widerspruch.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_312/02
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