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321/2001
Stand: 10.12.2001
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Bis 2040 eine fast vierfache Steigerung der Versorgungslasten prognostiziert

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Mit dem zweiten Versorgungsbericht der Bundesregierung ( 14/7220) wird die bis 2040 reichende Bewertung der Versorgungsausgaben und -lasten im gesamten öffentlichen Dienst grundlegend aktualisiert. Mit einem 1996 vorgelegten ersten Versorgungsbericht (13/5840) hatte die Bundesregierung erstmals umfassend die Versorgungsbelastung dargestellt und Modellrechnungen der Entwicklung bis 2040 vorgenommen. Der Unterrichtung zufolge hat bereits der erste Bericht aufgezeigt, dass mit einem erheblichen Ausgabenanstieg zu rechnen ist. Ursache hierfür ist danach eine steigende Lebenserwartung bei gleichzeitigem Absinken des durchschnittlichen Ruhestandseintrittsalters. Verursacht durch eine erhebliche Ausweitung des Personalbestandes in den 60er und 70er Jahren belaste zudem ein so genannter "Versorgungsberg" den zukünftigen Ausgaberahmen "besonders hoch". Vor diesem Hintergrund habe der Bundestag 1997 mit dem Dienstrechtsreformgesetz und 1998 mit dem Versorgungsreformgesetz Instrumente zur generellen Dämpfung ansteigender Kosten bei der Beamtenversorgung verabschiedet. Um die Belastung der öffentlichen Haushalte durch den Versorgungsberg abzufedern, werde seit außerdem seit 1999 eine aus Besoldungs- und Versorgungsverzicht gespeiste Versorgungsrücklage zur Stärkung der Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum der relativ höchsten Belastung um das Jahr 2015 aufgebaut.

Ein Vergleich der Berechnungen beider Versorgungsberichte ergebe, so die Regierung, dass die aktuell erstellte Ausgabenprognose zunächst hinter den Annahmen des ersten Berichtes zurückbleibe, diese aber ab 2020 mit ansteigender Tendenz übertreffe. So zeige die Berechnung, dass trotz der Wirksamkeit aller Maßnahmen die geschätzten Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften von derzeit 43 Milliarden DM im Jahr 2010 auf 68 Milliarden DM ansteigen würden. Weiter sei für 2015 mit Ausgaben von 87 Milliarden DM, für 2020 mit 109 Milliarden DM, für 2030 mit 142 Milliarden DM und für 2040 mit einem Anstieg auf 164 Milliarden DM zu rechnen. Im Vergleich dazu habe die Prognose des ersten Versorgungsberichts für 2010 rund 75 Milliarden DM, für 2015 etwa 96 Milliarden DM, für 2020 rund 118 Milliarden DM, für 2030 etwa 139 Milliarden DM und für 2040 insgesamt 161 Milliarden DM angezeigt.

Unterschiedliche Vergleichswerte seien auch darauf zurückzuführen, heißt es in dem Bericht, dass 1996 die kostendämpfende Wirkung der Strukturmaßnahmen von 1997 und 1998 sowie die 1999 eingeführte Versorgungsrücklage nicht habe berücksichtigt werden können. Im zweiten Versorgungsbericht sei die Berechnung daher mit einer um 13 Prozent verringerten Basis erfolgt. Ein Vergleich der Modellrechnungen zeige daher zunächst einen abgeflachten Anstieg der Versorgungsausgaben mit der laut Bericht "erfreulichen Folge" merklich geringerer Ausgabenschätzungen bis 2020. Danach würden sich beide Prognosen jedoch sehr stark annähern. Ab 2030 liege dann die neue Berechnung über den Annahmen des ersten Berichtes. Dann werde nämlich die Wirkung bisheriger kostensenkender Maßnahmen durch eine erheblich höhere Zahl von Versorgungsempfängern kompensiert. Während im ersten Bericht für 2030 noch von 1,12 Millionen Versorgungsempfängern ausgegangen worden sei, weise die aktuelle Modellrechnung für 2030 bereits 1,27 Millionen Versorgungsempfänger aus und liege für 2040 mit 1,17 Millionen Versorgungsempfängern deutlich über der 1,06-Millionen-Annahme des ersten Berichts.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_321/06
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