Verordnung über Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle vorgelegt ( 14/7328). Ziel ist es, die schadlose und möglichst hochwertige Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle zu regeln und die so genannte Scheinverwertung zu verhindern. Der Regierung zufolge werden durch die Definition zur Getrennthaltung bestimmter Abfallfraktionen und zulässiger vermischter Abfälle die Voraussetzungen für eine schadlose und hochwertige weitere Verwertung geschaffen. Scheinverwertungen über Sortieranlagen würden dabei dadurch ausgeschlossen, dass gemischte Abfälle nur Vorbehandlungsanlagen zugeführt werden dürfen, die eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent erreichen. Darüber hinaus sollen Abfallerzeuger in angemessenem Umfang Restabfallbehälter nutzen. Laut Begründung ersetzt die Verordnung Vorschriften und Hinweise der Länder zu Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Sie erleichtere damit als rechtsverbindliche Vorgabe den Vollzug im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle und bei Bau- und Abbruchabfällen. Für Bund, Länder und Kommunen werden durch die Verordnung keine oder nur geringfügige Kostenbelastungen erwartet. Bei Abfallerzeugern könne ein höherer Getrennthaltungsaufwand entstehen, dem stünden jedoch höhere Erlöse für verwertete Abfälle gegenüber.