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332/2001
Stand: 20.12.2001
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Viernheimer/Lampertheimer Wald nicht mehr militärisch nutzen

/Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Der Viernheimer/Käfertaler/Lampertheimer Wald (Südhessen) soll künftig nicht mehr militärisch genutzt werden. Dies ist das Ziel eines Antrags von 137 Abgeordneten aller fünf Fraktionen ( 14/7764). Die Bundesregierung solle daher Verhandlungen mit den US-Streitkräften sowie der US-Regierung über die Freigabe des Waldes aufnehmen. Ziel der Verhandlungen müsse es sein, dass der verbliebene militärisch genutzte Teil des Waldes künftig zivil genutzt wird und der Bevölkerung als Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden kann. Um dies zu erreichen, seien alle politischen und juristischen Möglichkeiten einzusetzen.

Im Jahre 1994 wurden den Abgeordneten zufolge die Flächen südlich der Bundesautobahn 6 Mannheim-Saarbrücken (rund 470 Hektar) ganz aus der militärischen Nutzung entlassen. Gleichzeitig sei der Verzicht auf den Einsatz von Kettenfahrzeugen im bestehenden Munitionsdepot erklärt worden, heißt es weiter. Zuletzt sei das ehemalige Depot nach Abschluss von Sicherungsarbeiten der Bevölkerung zugänglich gemacht worden. Verbessert habe sich auch die Kooperation zwischen den Verantwortlichen der US-Armee und dem örtlichen Forstamt, durch die im Übungsbetrieb entstandenen Schäden direkt entgegengewirkt werden könne. Das Gelände sei aber allerdings bis heute nicht völlig freigegeben. Der Wald sollte daher mit seiner militärisch weiterhin genutzten Fläche mit rund 1.500 Hektar völlig aus dem militärischen Übungsbetrieb herausgenommen werden. Die Abgeordneten verweisen auf die ökologische Bedeutung des Waldes im Ballungsraum Rhein-Neckar. Große Teile des Übungsgebietes lägen im Trinkwasserschutzgebiet und dessen Einzugsbereich. Ökologische Funktion, Grundwasserschutz und zivile Nutzung zur Naherholung müssten Vorrang haben vor militärischer Nutzung. Auf der Basis einer Altlastenaufnahme müsse darüber hinaus ein Sanierungskonzept entwickelt werden, betonen die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_332/01
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