Verteilungswirkungen von Steuern und Abgaben erläutern
Berlin: (hib/VOM) Die Verteilung und die Wirkungen der Verteilung von Steuern und Abgaben hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Großen Anfrage (14/7912) gemacht. Die Fraktion verweist auf die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wonach das "Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich" durch eine "gerechte und solidarische Verteilung der Leistungen und Lasten" verhindert und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates durch die Sanierung der Staatsfinanzen wieder erlangt werden sollte. Nach Meinung der PDS wirft das "permanente Ausblenden von Reichtum und seiner Konzentration" erhebliche Probleme bei der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben auf, weil die realen Belastungen und Belastungsmöglichkeiten und die politischen Handlungsspielräume im Unklaren blieben.
Im Einzelnen fragen die Abgeordneten nach den finanziellen Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, wenn der damalige Regierungsentwurf (14/265) unverändert angenommen worden wäre. Weitere Fragen betreffen die Einkommensteuerbelastungen in Abhängigkeit von Einkommen, Alter und Zugehörigkeit zu verschiedenen sozialen Gruppen. Die Entwicklung von direkten und indirekten Steuern interessiert die Fraktion ebenso wie die Steuerbelastung auf verschiedene Einkommensarten. Ferner widmen die Abgeordneten der Bekämpfung von Steuerbetrug eine Reihe von Fragen. So wollen sie unter anderem wissen, wie hoch 1998 schätzungsweise die Einnahmen aus der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapieren waren und in welcher Höhe sich durch die Verdoppelung der Spekulationsfristen im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 Mehreinnahmen ergaben. Die PDS fragt, inwieweit die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme auf 42 Prozent im Jahre 2005 sich mit dem Vorhaben vereinbaren lässt, dem Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenzuwirken. Darüber hinaus interessiert die Abgeordneten die Erbschaftsbesteuerung und die Besteuerung und Entlastung von Ehe und Familie. Auskunft verlangen die Abgeordneten schließlich auch über die Verteilungswirkungen aus den "Ökosteuern" sowie über die Belastungen mit Sozialversicherungsbeiträgen. Unter anderem wird gefragt, wie hoch der jeweilige Beitragsanteil ist, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufbringen werden, um im Jahr 2030 ein Rentenniveau von rund 72 Prozent zu sichern.