Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss hat am Mittwochmittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7024) für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gegen das Votum von CDU/CSU, FDP und PDS in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel des Entwurfs ist es, die klimafreundliche Energieerzeugung in KWK-Anlagen zu sichern und auszubauen. Eine Zusatzvergütung ist für den eingespeisten Strom vorgesehen, der im gekoppelten Betrieb gleichzeitig mit Nutzwärme erzeugt wird (so genannter KWK-Strom). Wie die SPD in der Sitzung erläuterte, basiert der Entwurf auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der betroffenen Verbände, zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes beizutragen. Der Ausschuss nahm einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich an, durch den im Gesetz festgelegt wird, dass durch die Nutzung der KWK die jährlichen Kohlendioxidemissionen in Deutschland bis 2005 um 10 Millionen Tonnen im Vergleich zum Basisjahr 1998 und bis 2010 um bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, reduziert werden. Zu diesem Ziel soll das Gesetz beitragen, indem die Modernisierung von KWK-Anlagen, der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung der Brennstoffzelle durch die Zahlung eines Zuschlags befristet gefördert werden. Danach hätten Betreiber modernisierter Anlagen für KWK-Strom Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 1,74 Cent pro Kilowattstunde von 2002 bis 2004, in Höhe von 1,69 Cent 2005 und 2006, in Höhe von 1,64 Cent 2007 und 2008 und in Höhe von 1,59 Cent 2009 und 2010.
Die Sozialdemokraten begründeten die Änderung damit, für die Modernisierungsphase von drei bis vier Jahren würde die Zeit bis zum Auslaufen des Gesetzes im Jahre 2010 nicht ausreichen, um die Reduktionsziele fristgerecht zu erreichen. Daher habe man die zunächst vorgesehenen Vergütungssätze angehoben, um ein ausreichendes Investitionsvolumen in der gegebenen Zeit mobilisieren zu können. Die Erreichung des Klimaschutzziels soll bereits 2004 überprüft werden. Dies sei erforderlich, um unter Umständen Korrekturen im Hinblick auf das Zieljahr 2010 vornehmen zu können. Das KWK-Gesetz sei Teil eines Maßnahmenbündels, auf das sich die Bundesre-
gierung mit der deutschen Wirtschaft in der Vereinbarung zur Minderung der Kohlendioxidemissionen und der Förderung der KWK ergänzend zur Klimaschutzvereinbarung mit der Wirtschaft geeinigt haben. Das Gesetz soll am 1. März in Kraft treten.
Der Wirtschaftsausschuss lehnte Änderungsanträge der FDP und der PDS ebenso ab wie den Entwurf der PDS-Fraktion für ein KWK-Gesetz (14/2693). Die Liberalen sprachen von einem "Stück aus dem Tollhaus", bei dem alle parlamentarischen Verfahren ausgehebelt würden. Verbesserungen seien nicht zu erkennen. Die Vergütung sei ohne sachlichen Grund angehoben worden. Beim jetzigen Entwurf habe das Interesse der Anlagenbetreiber an einer Subventionierung Vorrang vor Klimaschutzerfolgen. Auch die CDU/CSU sprach von einem "unerträglichen" Vorgang. Er zeige, wie sehr eine nicht offene Lobbyarbeit jedes geordnete Gesetzgebungsverfahren zerstöre. Die PDS begrüßte, dass die Koalition in ihrem Änderungsantrag den Klimaschutz eindeutig definiert habe. Unverständlich sei aber, dass der Verbändekonsens in das Gesetz hineingeschrieben worden sei.