Regierung will EU-Richtlinie zur Gentechnik übernehmen
Berlin: (hib/RAB) Eine EU-Richtlinie zur Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen aus dem Jahre 1998 soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (14/8230) vor. Danach ist es Ziel der Richtlinie, bisherige gesetzgeberische Schwachstellen zu beseitigen und ein hohes Niveau zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Das Vorsorgeprinzip solle weiter konkretisiert werden. Die Regierung argumentiert, der Gesetzentwurf sei ein weiterer Schritt, um das Gentechnikrecht an das europäische Recht anzupassen. Er beschränke sich nicht nur auf die Übernahme des höheren Schutzniveaus, sondern setze auch Verfahrenserleichterungen um. Die bundesgesetzliche Regelung sei nötig, um die Rechts- und Wirtschaftseinheit zu wahren und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelnen ist vorgesehen, unterschiedliche Zwecke wie Forschung und Gewerbe als Kriterium für die Ausgestaltung der Verfahren der präventiven Kontrolle bei gentechnischen Arbeiten und gentechnischen Anlagen aufzuheben. Auch soll eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung aufgenommen werden, um bestimmte Mikroorganismen aus dem speziellen Regelungsbereich des Gesetzes ganz oder teilweise entlassen zu können.