Regierung will Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz ändern
Berlin: (hib/VOM) Eine Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (14/8286). Vorgesehen ist, für die Laufbahn des gehobenen Dienstes die Dauer der Fachstudien um drei Monate zu verlängern, ohne dass sich die Gesamtstudienzeit ändert. An neue Anforderungen angepasst werden soll die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten. Dazu ist eine Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder geplant. Schließlich ist vorgesehen, künftig landesrechtliche Vorschriften für die Teilzeitbeschäftigung und die Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten anzuwenden. Klargestellt werden soll unter anderem, dass auch derjenige, der die Befähigung für den mittleren Dienst erlangt hat, die Berufsbezeichnung Finanzwirt/Finanzwirtin führen darf.
Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates einem Anliegen der Länder zu, den Laufbahnwechsel aus anderen Laufbahnen in die Laufbahn der Steuerbeamten zu ermöglichen. Ein dringendes Anliegen von Bund und Ländern sei es, das Gesetz rasch in Kraft treten zu lassen, damit die Steuerbeamten noch in diesem Jahr nach dem neuen Recht ausgebildet werden können. Die Regierung stimmt auch einem weiteren Änderungsvorschlag des Bundesrates zu, durch den die Länder sicherstellen wollen, dass die Steuerbeamten mit den Beamten der anderen Laufbahnen in den einzelnen Bundesländern gleichbehandelt werden.