Vorgänge beim NPD-Verbotsverfahren chronologisch darstellen
Berlin: (hib/WOL) Chronologie, Versäumnisse und Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/8437). Von Interesse ist unter anderem die Kompetenz zwischen den Abteilungen Innere Sicherheit und Verfassungsrecht des Bundesinnenministeriums (BMI) bei der Fertigung der Antragsschrift und beim Gewinnen der dafür notwendigen Erkenntnisse. Gefragt wird, ob und wann BMI, Prozessbevollmächtigte, Bundesrat und Bundestag über bekannt gewordene V-Leute informiert wurden und ob dies noch vor der Einreichung der Antragsschriften zum NPD-Verbotsverfahren erfolgte. Wissen will die Fraktion auch, ob auszuschließen ist, dass die Regierung gezielte Falschinformationen erhalten hat, ob die den Bundesländern zugewiesene "alleinige Verantwortung für nachgemeldete V-Leute" im Auftrag und mit Wissen des Innenministers erfolgte und seit wann das Bundesamt für Verfassungsschutz zentrale Sammel- und Koordinierungsstelle für die Antragsmaterialien der drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag ist.