Sachverständige begrüßen Reform der Bundesanstalt für Arbeit
Berlin: (hib/RAB) Die von der Koalition vorgeschlagene Reform der Struktur der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sowie der Arbeitsvermittlung wird von Sozialpartnern und Verbänden weitgehend begrüßt. Dies ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses, die am Dienstagvormittag stattfand. SPD und Bündnisgrüne hatten Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf der Regierung (14/8214) zur Vereinfachung der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat vorgelegt. Damit soll die Organisationsstruktur der BA privatwirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden und die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler wegfallen. Gleichzeitig sollen private Dienstleister Erfolgshonorare von vermittelten Arbeitskräften verlangen können und Vermittlungsgutscheine an Arbeitsuchende ausgeteilt werden.
Der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) begrüßte das Vorhaben, die Struktur der BA an private Führungsstrukturen anzupassen. Gleichzeitig solle aber die Selbstverwaltung bestehend aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleiben. Problematisch schätzte der Sachverständige die Pläne ein, wonach private Arbeitsvermittler von Arbeitslosen Erfolgsprämien verlangen dürfen. Ein solches Vorhaben gefährde die Chancengleichheit, da einkommensschwache Personen die Dienste der Privaten unter Umständen nicht in Anspruch nehmen könnten. Der DGB sprach sich aber grundsätzlich dafür, Vermittlungsgutscheine einzuführen und Dritte in die Arbeitsvermittlung einzuschalten. Die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte das Vorhaben der Koalition, die Erlaubnispflicht für Private abzuschaffen. Auch sei es richtig, die Arbeitsweise des Vorstandes vertraglich zu regeln. Insbesondere im Bereich der Leitung der BA sei unternehmerisches Handeln gefragt. Der Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages setzte sich dafür ein, Kontrollfunktionen für die Leitungsetage einzubauen. Es müsse grundsätzlich möglich sein, den Vorstand abzusetzen. Wichtig sei es, für völlig freien Wettbewerb zwischen den privaten Dienstleistern zu sorgen. Im Endeffekt sollten sich die Arbeitsämter auf die Arbeitsmarktpolitik konzentrieren, so dass die Stärkung der Dritten durch Vermittlungsgutscheine nur ein erster Schritt sein könne.
Nach Überzeugung des Bundesverbandes Zeitarbeit/Personal-Dienstleistungen kann die Einschaltung Dritter erheblich zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen, da die Privaten passgenau vermitteln könnten. Positiv sei, dass nun Arbeitsämter und Dritte im Wettbewerb darüber stünden, wer zuerst einen Arbeitslosen vermittelt. Auch der Experte des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin begrüßte die Idee der Vermittlungsgutscheine. Zu überlegen sei aber, ob diese nicht in Fällen von schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden sofort eingesetzt werden sollten. Weiter sprach sich der Sachverständige dafür aus, ein Prüfsiegel für die privaten Dienstleister einzuführen. Auch der Einzelsachverständige Prof. Franz Egele machte sich dafür stark, den Wettbewerb zwischen den öffentlichen und privaten Vermittlern zu stärken. Der Gedanke sei richtig, diesen Erfolgshonorare in Aussicht zu stellen. Auch die Arbeitssuchenden würden zusätzlich motiviert, da von ihnen eine Eigenleistung abverlangt werde. Der Sachverständige sprach sich ebenfalls dafür aus, die Qualität der privaten Vermittler zu kontrollieren. In dieser Hinsicht müsse die Gesetzesvorlage verbessert werden.