Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Steigerung der Bruttokaltmieten hat für die Jahre 2000 und 2001 jeweils bei 1,3 Prozent gelegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/8444) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8244) zur Ermittlung des Existenzminimums im dritten und vierten Existenzminimumbericht der Bundesregierung (14/1926, 14/7765) hervor. Da die Entwicklung der Mieten der Wohngeldempfänger in der Regel etwas steiler verlaufe als im Durchschnitt des Gesamtmarktes, habe die Regierung zum Zeitpunkt, als der vierte Existenzminimumbericht verfasst wurde, eine Steigerungsrate von 1,5 Prozent als wahrscheinlich erachtet, heißt es. Die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern durch die steuerlichen Freibeträge sei gegeben gewesen, so die Regierung.