Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Umweltauditgesetz akzeptiert
Berlin: (hib/WOL) In Form einer Unterrichtung informiert die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung (14/8521) zum Gesetzentwurf über eine Änderung des Umweltauditgesetzes (14/8231). Danach wird die vom Bundesrat vorgeschlagene Klarstellung zur Gutachtenvergabe an Inhaber mit Fachkenntnisbescheinigungen, deren Befristung und eine Übergangsregelung akzeptiert. Auch gegen die vom Bundesrat gewünschte Änderung zu Informations- und Meldepflichten von registerführenden Stellen und Umweltbehörden gebe es keine Bedenken: die Neufassung der Länderkammer stelle klar, dass eine fortwährende Mitwirkungspflicht der Behörde auch ohne Anfrage bestehe. Damit setze die Umweltbehörde die registerführende Stelle in Kenntnis, wenn sie einen Verstoß gegen Umweltvorschriften festgestellt habe. Die vorgeschlagene Regelung gewährleiste, dass die registerführende Stelle über vorliegende Erkenntnisse der Umweltbehörden informiert werde. Zudem stärke die vom Bundesrat beschlossene Verpflichtung der registerführenden Stelle, die Umweltbehörden über das Ergebnis des Registrierverfahrens oder von einer Streichung oder Aufhebung der Eintragungen in Kenntnis zu setzen und gebe den Umweltbehörden die Möglichkeit, die Teilnahme der EMAS (Environmental Management Auditing System - EU-Öko-Audit) im Vollzug zu berücksichtigen.