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086/2002
Stand: 04.04.2002
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Im Bundeshaus notiert:

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Seit der Aufnahme der operativen Bearbeitung von Verdachtsfällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundeswehr sind die Gewinnung und der Einsatz von V-Leuten durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in internen Dienstvorschriften geregelt. Die derzeit gültigen Vorschriften für die Führung von V-Leuten durch den MAD stammten von 1999 und seien Bestandteil der Arbeitsanweisung "Extremismusabwehr", teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8471) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8334) mit. Der Bundesnachrichtendienst führe als Auslandsnachrichtendienst keine V-Leute im Sinne der Vorschriften der Inlandsnachrichtendienste und habe daher auch keine Richtlinie erlassen, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_086/08
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