Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Seit der Aufnahme der operativen Bearbeitung von Verdachtsfällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundeswehr sind die Gewinnung und der Einsatz von V-Leuten durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in internen Dienstvorschriften geregelt. Die derzeit gültigen Vorschriften für die Führung von V-Leuten durch den MAD stammten von 1999 und seien Bestandteil der Arbeitsanweisung "Extremismusabwehr", teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8471) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8334) mit. Der Bundesnachrichtendienst führe als Auslandsnachrichtendienst keine V-Leute im Sinne der Vorschriften der Inlandsnachrichtendienste und habe daher auch keine Richtlinie erlassen, heißt es in der Antwort.