Tierschutz in der Verfassung verankern
Berlin: (hib/SAS) Der Tierschutz soll in der Verfassung verankert werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen interfraktionellen Antrag (14/8860) vorgelegt. Ihr Ziel ist es, dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung zu tragen. Neben dem bestehenden Staatziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen soll daher in Artikel 20a des Grundgesetzes der Schutz der Tiere aufgenommen werden. Begründet wird die verfassungsrechtliche Verankerung damit, dass Artikel 20a des Grundgesetzes und der darin geregelte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht ausreiche, um einzelne Tiere vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen zu schützen. Es sei notwendig, für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden die bestehende Regelungslücke zu schließen. Dadurch werde dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verliehen.