Oberlandesgerichten Zuständigkeit für alle Völkerstrafgesetzbuch-Delikte geben
Berlin: (hib/NEI) Für sämtliche Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch soll die erstinstanzliche Verfolgungszuständigkeit bei den Oberlandesgerichten und auf staatsanwaltlicher Seite bei dem Generalbundesanwalt konzentriert werden, so wie es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bisher nur bei Völkermord vorsieht. Dies plant die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des GVG (14/8978) vor. Durch eine entsprechende Ergänzung von Artikels 96 Absatz 5 des Grundgesetzes sollen diese Änderungen des GVG verfassungsrechtlich abgesichert werden. Begründet werden sie mit dem Gewicht der Völkerrechtsverbrechen, deren Verfolgung besondere Kenntnisse und angesichts des Auslandsbezuges einen hohen Ermittlungsaufwand erfordere, und mit der Tatsache, dass es sich um eine Rechtsmaterie im Schnittfeld von Strafrecht und Völkerrecht handele.