Regierung: Arzneimittelsicherheit durch Versandhandel nicht gefährdet
Berlin: (hib/RAB) Die Zustellung von Arzneimitteln auf dem Wege des Versandes kann so gestaltet werden, dass die Sicherheit garantiert wird. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9140) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/8916). Sie zitiert ein Gerichtsurteil, wonach es denkbar wäre, den Versandhandel mit Medikamenten im eingeschränkten Umfang zuzulassen und durch Rechtsvorschriften genaue Vorgaben für strenge Qualitätskontrollen zu machen. Nach Überzeugung der Exekutive bleibt die Apothekenpflicht gewährleistet, da diese Arzneimittel auch beim Versandhandel von einer Apotheke abgegeben würden. Der Runde Tisch zur Zukunft im Gesundheitswesen habe sich im April dieses Jahres darauf geeinigt, mit den angestrebten Regelungen zum Versandhandel die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die Regierung erwartet nach eigenen Worten keinen Systemwechsel, da der Versandhandel voraussichtlich zusätzlich zu den Präsenzapotheken stattfinden werde. Den Angaben zufolge ist der Versandhandel nach geltendem Recht mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln verboten. Falls er in Deutschland zugelassen werde, können Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Grund des Verbots von Einfuhrbeschränkungen grundsätzlich nicht daran gehindert werden, den Versandhandel mit Arzneimitteln zu betreiben.