Regierung sieht keine Wettbewerbsverzerrung für Finanzdienstleister
Berlin: (hib/NEI) In den finanziellen und personellen Anforderungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), die klein- und mittelständische unabhängige Finanzdienstleister nur schwer erfüllen können, ist keine Wettbewerbsverzerrung oder -dämpfung zu sehen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9160) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/8936). Das KWG orientiere sich an dem Gefährdungspotenzial der Tätigkeit und der Absicherung des Kunden. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben nicht vor, den Berufszugang über die derzeit bestehenden Regelungen wirtschaftsordnender und verbraucherschützender Natur einzuengen. Sie erkennt damit an, dass es auch künftig ein Tätigkeitsfeld für die unabhängigen Finanzdienstleistungsvermittlungen geben soll. Im Hinblick auf das kürzlich verabschiedete Vierte Finanzmarktförderungsgesetz weist die Regierung insbesondere auf Deregulierungen, Klarstellungen und Bereinigungen in einer Reihe von Bereichen hin, von denen auch kleinere Wertpapierdienstleister profitieren könnten. So führe beispielsweise die Neuregelung des Rechts der Termingeschäfte zu einem höheren Maß an Rechtssicherheit. Die Verletzung von Informationspflichten solle künftig zu Schadensersatzansprüchen führen. Auf die Frage nach Maßnahmen zur Senkung der Kostenbelastung der regulierten Finanzdienstleister weist die Regierung auf die Abhängigkeit der Höhe der Aufsichtskosten von den betriebenen Geschäften und den Risiken, die sich für den Kunden bei der Geschäftstätigkeit ergeben können, hin. Ein qualitativ hochwertiger Standard habe seinen Preis, so heißt es in der Antwort weiter, und die Verbraucher seien in der Regel bereit, diesen zu zahlen, wenn er mit einer hoher Beratungsqualität und einem Mindeststandard an Zuverlässigkeit verbunden sei.
Nach Angaben der Regierung sind Neuanträge auf Erlaubnis der Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten, soweit sie vollständig eingereicht werden. Derzeit werden 160 Anträge bearbeitet. Man rechne jedoch damit, dass mit der kürzlich gegründeten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch eine bessere personelle Ausstattung einhergeht und so sämtliche Aufgaben kurzfristig erledigt werden können. Auf den Kreis der beaufsichtigungspflichtigen Unternehmen habe die Errichtung der Bundesanstalt keinen Einfluss. Die Kostenbelastung der Beaufsichtigten orientiere sich am Aufsichtsaufwand. Die Tatsache, dass im Verwaltungsrat und dem Fachbeirat der Bundesanstalt keine Vertretung der Finanzdienstleistungsinstitute vorgesehen ist, ist nach Aussage der Bundesregierung darauf zurückzuführen, das die Mitgliederzahlen zwecks effektiver Arbeitsgröße auf 21 und 24 begrenzt wurden.