Weitere Zinsabführung an die Zwangsarbeiterstiftung in der Diskussion
Berlin: (hib/SAS) Die Frage der Zinsabführung der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft an die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ist zurzeit Gegenstand der politischen Diskussion zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrem zweiten Bericht (14/9161) über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der so genannten Zwangsarbeiterstiftung.
Dabei geht es konkret um Überlegungen, ob die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft über den im Gesetz festgelegten Betrag von 5 Milliarden DM zuzüglich 100 Millionen DM Zinsen hinaus weitere Zinsen an die Bundesstiftung abführen müsse. Nach Angaben der Bundesregierung machten US-Klägeranwälte im Berichtszeitraum zusätzliche Zinsbeträge zwischen 70 und 715 Millionen DM geltend. Begründet haben sie ihre Forderung damit, dass der Kapitalbetrag spätestens ab dem 17. Juli 2000 fällig gewesen wäre. Demgegenüber betrachtet die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft den Kapitalbetrag weiterhin als noch nicht fällig, da dieser erst mit der Abweisung aller anhängigen Klagen zu erbringen sei. Zurzeit seien aber noch nicht alle Klagen bindend abgewiesen. Damit entfällt aus Sicht der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft auch jede Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen. Weiter heißt es, die amerikanische Regierung würde Zinsforderungen über die bereits gezahlten 100 Millionen DM hinaus als gegenstandslos betrachten, wenn ihr gegenüber der Nachweis erbracht werde, dass weitere Zinsen durch die Stiftungsinitiative nicht erwirtschaftet worden seien. Von einem solchen Nachweis wolle sie den Inhalt ihrer Interessenerklärung in den entsprechenden Verfahren abhängig machen.