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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Über 13 000 Zwangsterilisierte haben seit 1980 eine Einmalzahlung erhalten

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Von 1980 bis einschließlich 2000 haben insgesamt 13 739 Zwangssterilisierte eine Einmalzahlung erhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9187) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9018) mit. Die Fraktion hatte sich nach der Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen "vergessenen Opfern" des NS-Regimes erkundigt. Alle Zwangssterilisierten würden zusätzlich ohne Nachweis eines weiteren Gesundheitsschadens und einer Notlage laufende Leistungen in Höhe von 61,36 Euro monatlich für das erlittene NS-Unrecht erhalten. Die Höhe dieser laufenden Leistungen sei zum 1. Juli 1998 von 100 DM auf 120 DM monatlich angehoben worden. Die Einmalzahlung von 2 556,46 Euro wird nach Regierungsangaben ungeachtet einer wirtschaftlichen Notlage gewährt. Von 1988 bis einschließlich 2000 hätten insgesamt 151 "Euthanasie"-Geschädigte eine einkommensabhängige Einmalzahlung von 5 000 DM erhalten, berichtet die Regierung weiter. Grundlage der Zahlungen seien die Härterichtlinien nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Eine Änderung dieser Richtlinien sei zur Zeit nicht geplant, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/12
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