Über 13 000 Zwangsterilisierte haben seit 1980 eine Einmalzahlung erhalten
Berlin: (hib/VOM) Von 1980 bis einschließlich 2000 haben insgesamt 13 739 Zwangssterilisierte eine Einmalzahlung erhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9187) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9018) mit. Die Fraktion hatte sich nach der Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen "vergessenen Opfern" des NS-Regimes erkundigt. Alle Zwangssterilisierten würden zusätzlich ohne Nachweis eines weiteren Gesundheitsschadens und einer Notlage laufende Leistungen in Höhe von 61,36 Euro monatlich für das erlittene NS-Unrecht erhalten. Die Höhe dieser laufenden Leistungen sei zum 1. Juli 1998 von 100 DM auf 120 DM monatlich angehoben worden. Die Einmalzahlung von 2 556,46 Euro wird nach Regierungsangaben ungeachtet einer wirtschaftlichen Notlage gewährt. Von 1988 bis einschließlich 2000 hätten insgesamt 151 "Euthanasie"-Geschädigte eine einkommensabhängige Einmalzahlung von 5 000 DM erhalten, berichtet die Regierung weiter. Grundlage der Zahlungen seien die Härterichtlinien nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Eine Änderung dieser Richtlinien sei zur Zeit nicht geplant, heißt es weiter.