Rechtssicherheit bei Arzneimittelverordnung außerhalb der Indikation erörtern
Berlin: (hib/HAU) Das Problem der Rechtssicherheit für Ärzte bei Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation führt zu einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/9274). Darin wird nach Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit in Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom März 2001 gefragt. Dieses Urteil gestatte Ärzten unter eng begrenzten Vorraussetzungen eine Arzneimitteltherapie außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete. Die Unions-Abgeordneten wollen insbesondere wissen, ob und mit welcher Aufgabenstellung eine Sachverständigenkommission für dieses Problem eingerichtet wird. Außerdem wird nach einer eventuellen Novellierung des Arzneimittelrechts gefragt.