Übergangsregelung für Umsatzbesteuerung alter Sportanlagen beschließen
Berlin: (hib/VOM) SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP wollen eine Übergangsregelung für Sportanlagenbetreiber in das Umsatzsteuergesetz aufnehmen. Danach soll bis Ende 2003 die Möglichkeit bestehen, die Umsätze aus der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. Dazu haben sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf (14/9543) mit dem Ziel vorgelegt, die Änderung rückwirkend ab Jahresbeginn 2002 in Kraft zu setzen. Der Bundesfinanzhof hatte vor einem Jahr entschieden, dass bei der Vermietung von Sportanlagen eine einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung zu unterstellen ist. Die Betreiber von Sportanlagen, die älter als zehn Jahre alt sind, unterliegen danach bei der Anwendung der neuen Rechtsprechung der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerabzugsmöglichkeit zustand. Für jüngere Anlagen besteht die Möglichkeit, zu Gunsten des Betreibers den Abzug der Vorsteuerbeträge noch teilweise zu berichtigen, die auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallen. Dieses nachträgliche teilweise Vorsteuerabzugsrecht besteht jedoch nicht für alle von der Änderung der Rechtsprechung negativ Betroffenen. Durch die Übergangsregelung wollen die Fraktionen erreichen, dass keine unvertretbaren Zusatzbelastungen für gemeinnützige Sportvereine, die vielfach Nutzer solcher Anlagen sind, und die betroffenen Altanlagenbetreibe entstehen. Die Anlagenbetreiber hätten in der Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt, heißt es zur Begründung.