Änderungen zum Koalitionsentwurf für das Stasi-Unterlagengesetz erläutert
Berlin: (hib/WOL) In einer Unterrichtung über die in zweiter Lesung beschlossene Änderung des Gesetzentwurfes von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/9650) zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes (14/9219) wird unter anderem dargelegt, dass Unterlagen mit personenbezogenen Informationen nur dann zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen der dort genannten Personen nicht überwiegend beeinträchtigt werden. Bei der Abwägung sei besonders zu berücksichtigen, ob eine Informationserhebung erkennbar auf eine schwere Menschenrechtsverletzung - etwa durch illegales Abhören oder Folter - beruht. Soweit kein Einvernehmen erzielt werde, sollen Unterlagen erst zwei Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der Abwägung zugänglich gemacht werden dürfen. Der Deutsche Bundestag hatte am Freitag den Gesetzentwurf der Koalition mit den von den Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) und Professor Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) vorgeschlagenen Änderungen zweiter Lesung angenommen. Die dritte Beratung und Verabschiedung der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes ist für diese Sitzungswoche vorgesehen.