Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Den Empfang einer Spende in Höhe von 200 000 Euro von der Tchibo Holding AG in Hamburg im Juli dieses Jahres hat die SPD mitgeteilt. Darüber informiert der Präsident des Deutschen Bundestages in einer Unterrichtung (14/9861) unter Bezug auf Paragraf 25 des Parteiengesetzes, wonach Einzelspenden, die eine Höhe von 50 000 Euro übersteigen, unverzüglich anzuzeigen und unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen sind.