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255/2002
Stand: 20.11.2002
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Rechnungshof fordert Konsolidierungsmaßnahmen in den Sozialsystemen

/Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Ausgaben des Bundes für die sozialen Sicherungssysteme müssen durch "konsequente Konsolidierungsmaßnahmen" begrenzt werden. Nur so sei es möglich, die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt nachhaltig qualitativ zu verbessern. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes (15/60) hervor, der die Festlegungen zur Jahresrechnung des Bundes 2001 darlegt. Weiter heißt es, die Zinsausgaben müssten vermindert werden, indem die Nettoneuverschuldung mit nachfolgendem Abbau der Verschuldung dauerhaft verringert wird. Insgesamt kommt der Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass die Konsolidierung des Bundeshaushaltes nur langsam vorankommt. Im Haushaltsplan für das laufende Jahr liege das Finanzierungsdefizit mit 23,7 Milliarden Euro erstmals seit 1996 wieder über dem Vorjahreswert. Es werde zunehmend schwieriger, das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts im Jahr 2006 zu erreichen. Der Finanzplan beruhe auf einer optimistischen Einschätzung des jährlichen realen Wirtschaftswachstums, wodurch die Arbeitsmarktausgaben zu niedrig veranschlagt würden, schreiben die Rechnungsprüfer. Außerdem weise die Planung für die Jahre 2004 bis 2006 hohe globale Minderausgaben vom insgesamt rund 12,3 Milliarden Euro aus, die nicht durch konkrete Einsparmaßnahmen unterlegt seien. Allerdings liege die Gesamtverschuldung des Bundes zum Jahresende 2001 mit rund 756 Milliarden Euro erstmals niedriger als im Vorjahr. Dies führt der Rechnungshof auf die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen zurück, die wie vorgesehen dafür verwendet wurden, Altschulden zu tilgen.

Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass der Bundesanteil an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung mit rund 32 Prozent mittlerweile fast ein Drittel der Ausgaben der Rentenkasse ausmacht. 1991 habe der Anteil des Bundes noch bei 22 Prozent gelegen. Auch mit der Finanzplanung bis 2006 sei vorgesehen, die Leistungen des Bundeshaushaltes an die Rentenversicherung weiter überproportional anzuheben. Nach Überzeugung der Rechnungsprüfer wird der Bundeshaushalt damit zunehmend abhängig von der Entwicklung der Rentenfinanzen. Hierdurch entstehe eine "strukturelle Schieflage" zu Lasten von Investitionen und anderen zukunftsrelevanten Ausgaben. Darüber hinaus könnten Mehrausgaben bei der Arbeitslosenhilfe und beim Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit nicht ausgeschlossen werden. Die Mittel für den Arbeitsmarkt würden sich im Haushaltsplan für das laufende Jahr mit rund 15,7 Milliarden Euro deutlich unter dem Niveau der Jahre 1998 und 1999 bewegen. Nach Überzeugung des Rechnungshofes ist es fraglich, ob mit diesen Haushaltsansätzen die finanziellen Auswirkungen der ungünstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auf den Bundeshaushalt abgedeckt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_255/04
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