"Subsidiaritätsprinzip hat sich bewährt"
Berlin: (hib/VOM) Das Subsidiaritätsprinzip hat sich in der Praxis der Rechtsetzung in der EU bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Anwendung dieses Prinzips im Jahr 2001 (15/111). Nach Artikel 5 des EG-Vertrages wird die EU in den Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können" (Subsidiaritätsprinzip). Obwohl die Bundesressorts im Jahr 2001 mehr Kommissionsvorschläge als im Vorjahr geprüft hätten, sei die Zahl der Vorschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben haben, gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Die Bedenken hätten im Laufe der Beratungen in den Gremien weitgehend ausgeräumt werden können und bestünden lediglich in fünf Fällen fort. Diese beträfen das Wochenendfahrverbot im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit schweren Lkw auf ausgewiesenen Straßen, die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die mit den zuständigen Behörden kooperieren, die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz (Sicherheit) von Human- und Tierarzneimitteln und die Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln sowie die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel und für Tierarzneimittel.
Auch einige der 23 Subsidiaritätsrügen des Bundesrates habe sich die Regierung zu eigen gemacht und in die EU-Beratungen eingebracht, heißt es in dem Bericht. Von einer Ausnahme abgesehen, seien die Bedenken weitgehend berücksichtigt worden. Die Zahl der Fälle, in denen die Regierung Bedenken des Bundesrates grundsätzlich nicht teilt, sei gegenüber dem Jahr 2000 zwar geringfügig gestiegen, die Regierung habe die Rügen jedoch in den Verhandlungen regelmäßig berücksichtigt. Der Bundesrat hatte 2001 insgesamt 23 EU-Vorschläge beanstandet.