Bei Missbrauchsverdacht wegen Strompreisen Untersuchungen möglich
Berlin: (hib/MAP) Wenn kleinere und mittlere Unternehmen sich durch zu hohe Strompreise benachteiligt fühlen, können sie bei Missbrauchsverdacht über die Landeskartellbehörden entsprechende Untersuchungen anstrengen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/341) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/249) hin. Die Abgeordneten wollten wissen, ob bereits vor der Liberalisierung des Energiemarktes eine durch energierechtliche Regeln vorgesehene preisgünstige Energieversorgung stattgefunden hatte. Der Antwort zufolge ist der Regierung bekannt, dass ein Energieversorger im Sommer 2001 vom Landgericht Berlin rechtskräftig dazu verurteilt wurde, einem Stromkunden gezahlte Stromkosten zu erstatten. Eine Kommentierung des Urteils komme jedoch nicht in Frage, da die Bundesregierung nicht involviert gewesen sei. Ähnlich gelagerte Klagen wurden nach ihrem Wissen abgewiesen. Darüber hinaus sei ihr nicht bekannt, ob Versorger auch ohne gerichtliche Auseinandersetzungen kleineren gewerblichen Tarifkunden gezahlte Stromkosten erstattet haben. Viele Stromversorgungsunternehmen hätten jedoch ihren Kunden im Rahmen des Wettbewerbs Sonderkonditionen eingeräumt. Im Übrigen seien die Landesbehörden für die Genehmigung der Strompreise im Tarifkundenbereich zuständig.