Beschäftigten im Einzelhandel einen freien Samstag im Monat garantieren
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen (15/396) in geänderter Fassung zugestimmt. Damit sollen die gesetzlichen Öffnungszeiten generell, also auch am Samstag, auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr festgelegt werden. Aufgehoben werden soll damit auch die Pflicht zur Schließung um 14 Uhr an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen. Der Regierungsentwurf zielt ferner darauf ab, zehn Regelungen aufzuheben. So ist vorgesehen, die Vorschriften für Warenautomaten und Friseurbetriebe aus dem Ladenschlussgesetz zu streichen. Ebenso soll die Pflicht für Kioske, an Samstagen um 19 Uhr zu schließen, aufgehoben werden. Ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stieß auch auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion (bei einer Enthaltung). Danach ist vorgesehen, Beschäftigten im Einzelhandel, die an Samstagen eingesetzt werden, einen individuellen Anspruch auf einen freien Samstag im Monat zu geben. Zur Begründung heißt es, damit wolle man der Bedeutung des Samstags für die Freizeitgestaltung in der Familie und im Freundeskreis, im Ehrenamt, im Verein sowie in Sport und Kultur Rechnung tragen. Die Ausgestaltung als Individualanspruch lasse eine flexible Handhabung sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch des Einzelhandelsbetriebs zu. Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus die Aufhebung der Verordnung über die Ladenschlusszeiten für die Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen verlangt. Damit würde ermöglicht, hieß es, dass diese Verkaufsstellen rund um die Uhr geöffnet sein können. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten könnte dann Reisebedarf verkauft werden. Diese Verkaufsstellen würden damit gleichgestellt mit den Verkaufsstellen auf anderen Bahnhöfen.
Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen hat der Wirtschaftsausschuss einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (15/106) abgelehnt. Bei Enthaltung der FDP und einer Enthaltung aus den Reihen der Union fand ein Antrag der CDU/CSU (15/193), das Ladenschlussgesetz zu modernisieren, keine Mehrheit. Der Bundestag wird alle drei Vorlagen am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beraten.
Die Sozialdemokraten verwiesen in der Sitzung auf das veränderte Käuferverhalten. Der Handel verspreche sich zusätzliche Umsätze von längeren Öffnungszeiten. Die Vorlage der Regierung sei dabei der kleinste gemeinsame Nenner aller Beteiligten gewesen. Bündnis 90/Die Grünen sprachen von einem "symbolträchtigen Thema", bei dem es gelungen sei, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Beschäftigten und den Geschäftsinhabern zu finden. An die FDP gewandt meinte die Fraktion, die Vorstellung, dass die Geschäftsinhaber ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen könnten, sei nicht "Teil unserer Kultur". Die bisherigen Aufweichungen des Verkaufsverbots an Sonntagen seien bereits "an der Grenze". Der Sonntag sei ein Tabu, und das werde immer so sein in Deutschland. Damit stieß die Fraktion auch auf Zustimmung bei der CDU/CSU. Die Haltung zum Sonntag unterscheide sie von der FDP, hieß es aus den Reihen der Fraktion. Die Regelung über den Sonntagsverkauf wolle man in der Bundeszuständigkeit behalten und nicht den Länderparlamenten überlassen. Wenn es in Stadtstaaten ein Interesse daran gäbe, so hätte man sofort das Problem, dass die angrenzenden Gemeinden der Flächenstaaten dies übernehmen wollten. Die Fraktion befürwortete den freien Samstag im Monat für die Beschäftigten, lehnte den Gesetzentwurf aber insgesamt ab. Die Union hatte in ihrem Antrag befürwortet, die Ladenöffnungszeiten für die Zeit von Montag bis Samstag frei zu geben, die verkaufsfreien Sonn- und Feiertage jedoch in ihrer jetzigen Form zu bewahren. Die FDP hatte ebenfalls für die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen plädiert, darüber hinaus aber vorgeschlagen, die Sonntagsregelungen den Ländern zu überlassen. Sie verwies auf veränderte Lebens- und Arbeitsgewohnheiten und erklärte, der Staat solle so wenig wie möglich regeln. Dadurch würden auch die bisherigen Vergünstigungen für Tankstellen und Bahnhöfe entfallen.