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054/2003
Stand: 12.03.2003
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Kriterien für Ausnahmen von der Meldepflicht bundesweit vereinheitlichen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Ausnahmen von der Meldepflicht nach bundesweit einheitlichen Kriterien regeln. Dazu haben sie den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (15/536) vorgelegt. Ausnahmen sollen durch Landesrecht zugelassen werden können, wenn ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und gewährleistet ist, dass eine andere vorübergehend genutzte Wohnung auf andere Weise erfasst wird, wenn ein Einwohner im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet oder wenn der Aufenthalt zwei Monate nicht überschreitet und der Einwohner sonst im Ausland wohnt und im Inland nicht gemeldet ist. Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie Ausländer, die in einer Durchgangsunterkunft wohnen, wollen die Fraktionen von dieser Regelung ausnehmen. Darüber hinaus sollen bestimmte Vorschriften des Melderechtsrahmengesetzes unmittelbar gelten, weil die von den Ländern zu schaffenden Regelungen über den Informationsaustausch zwischen Waffenbehörden und Meldebehörden voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes am 1. April dieses Jahres vorliegen werden. Dies hätte zur Folge, heißt es in dem Entwurf, dass die Waffenbehörden den Meldebehörden zwar die Erteilung einer Waffenerlaubnis mitteilen, die Meldebehörden diese Information aber mangels einer verbindlichen Norm nicht verarbeiten dürften. Schließlich soll die Wegzugsmeldebehörde verpflichtet werden, der Meldebehörde des neuen Wohnorts die Tatsache mitzuteilen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann sowie dass ein Bürger der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_054/09
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