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059/2003
Stand: 18.03.2003
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EU-Übernahmerichtlinie noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll dazu beitragen, dass die Verhandlungen für eine europäische Übernahmerichtlinie noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/539). Es sei zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Übergangsfristen auch vor 2010 auslaufen zu lassen. Die Union begrüßt, dass es einen einheitlichen europäischen Rahmen bei Unternehmensübernahmen geben soll, um die Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion voll nutzbar zu machen. Das Abschaffen von Rechtsbarrieren gegen Firmenübernahmen müsse einheitlich gelten, heißt es weiter. Der Abbau verbleibender deutscher Sonderregelungen wie Vorratsbeschlüsse, Vinkulierungen und Höchststimmrechte sei in der EU-Regelung vorgesehen. Zugleich müssten Sonderregelungen im inner- und außereuropäischen Ausland erreicht werden, um Wettbewerbsgleichheit für deutsche Unternehmen herzustellen. Die in anderen Staaten geltenden Mehrfachstimmrechte dürften kein Übernahmehindernis mehr sein. Auch Stiftungszertifikate und private goldene Aktien seien Sonderregelungen, die beseitigt werden müssten. Die Union setzt sich für einen Schutz für europäische Unternehmen ein, die sich mit Übernahmeangeboten aus Drittstaaten konfrontiert sehen, die selbst Übernahmeaktivitäten europäischer Unternehmen in ihrem eigenen Land behindern. Das eigentliche aktuelle Übernahmeproblem stellt nach Auffassung der Fraktion die Vielzahl deutscher und internationaler Aktien dar, die derzeit unterbewertet seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_059/04
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