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061/2003
Stand: 20.03.2003
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Union will An- und Abflug zum Flughafen Zürich per Rechtsverordnung regeln

/Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Nachdem mit einer Ratifikation der zwischen Deutschland und der Schweiz im Oktober 2001 geschlossenen Vereinbarung über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle über deutschem Hoheitsgebiet und über die Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet von schweizerischer Seite nicht mehr gerechnet werden kann, soll die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachkommen und umgehend eine einseitige Rechtsverordnung erlassen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/651). In dem geplanten deutsch-schweizerischen Vertrag wollte die Bundesrepublik der Schweiz die Abwicklung des Luftverkehrs und die Durchführung der Flugverkehrskontrolle in einem Teil des süddeutschen Luftraums gestatten. Darüber hinaus sollten in dem Vertrag die Modalitäten des An- und Abflugs über deutschem Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten geregelt werden.

Die Union fordert in ihrem Antrag unter anderem, die Flugverkehrskontrolle in die deutsche Verantwortung zurückzunehmen. Außerdem müssen aus Sicht der Antragsteller bei dem Erlass der Rechtsverordnung einige im Interesse der süddeutschen Bevölkerung liegenden Forderungen besonders beachtet werden: So soll nach Auffassung der Union wegen der Topographie der betroffenen Region die Flugfläche 150 die definitive Untergrenze für Landeanflüge auf den Flughafen Zürich sein, wobei eine mögliche Anhebung geprüft werden soll. Die Anzahl der Flugbewegungen unterhalb der Flugfläche 150 zum Flughafen Zürich über deutschem Gebiet will die Union in der zu erlassenden Rechtsverordnung auf ein Drittel der Gesamtzahl der Anflüge und auf maximal 60 000 Anflüge pro Jahr begrenzen. Darüber hinaus setzt sich die CDU/CSU dafür ein, dass in der Zeit von 21 Uhr bis 7 Uhr über deutschem Hoheitsgebiet kein Anflugverkehr unterhalb der Flugfläche 150 geführt werden darf. An Wochenenden sollen diese Landeanflüge nicht in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 7 Uhr stattfinden können. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass das Warteverfahren für den Anflug zum Flughafen Zürich zukünftig nur über Schweizer Gebiet stattfinden soll. Eine mögliche Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung soll nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ein halbes Jahr nicht überschreiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_061/02
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