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094/2003
Stand: 07.05.2003
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Union und SPD begrüßen Gründung einer Zweckgesellschaft der Banken

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion im Finanzausschuss haben am Mittwochvormittag die Ankündigung von Commerzbank, Deutscher Bank, Dresdner Bank, DZ-Bank, der HVB-Gruppe und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) begrüßt, eine gemeinsame Zweckgesellschaft zu errichten. Wie die Bundesregierung in der Sitzung mitteilte, soll diese Gesellschaft Kreditforderungen ankaufen und diesen Ankauf durch die Begebung von Wertpapieren refinanzieren ("true sale-Verbriefung"). Die von der geplanten Zweckgesellschaft vorgesehene Verbriefung von Kreditforderungen dient der Eigenkapitalentlastung der Kreditinstitute, erweitert dadurch ihre Spielräume zur Kreditvergabe und kann daher vor allem auch der Finanzierung kleiner und mittelständischer Unternehmen zugute kommen, hieß es von Seiten der Regierung. Mit dem in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Kleinunternehmerförderungsgesetz (15/537) würden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Verbriefung von Kreditforderungen der Banken verbessert. Die Regierung zeigte sich erfreut, dass die Banken bei der Entwicklung dieses in Deutschland noch weitgehend ungenutzten Kapitalmarktinstruments kooperieren und gemeinsam eine breite Marktanwendung und Akzeptanz schaffen wollen. Im Übrigen habe auch die Deka-Bank ihr Interesse an einer Beteiligung bekundet. Die Regierung betonte, dass die Zweckgesellschaft für zusätzliche Gesellschafter offen stehen solle.

Die CDU/CSU sprach den Charakter der KfW als Staatsbank mit Bundesgarantie an. Die Verbriefung finde nicht im staatlichen, sondern im wettbewerblichen Bereich der Bank statt. Die Beteiligung der KfW an der Zweckgesellschaft bezeichnet die Fraktion als sinnvoll. Dennoch müsse klargestellt werden, was zum Staats- und was zum Wettbewerbsbereich der KfW zählt, da beide Bereiche auf Grund von EU-Vorgaben ab 2007 ohnehin getrennt werden müssten. Die Anregung aus der Union, die Einhaltung der EU- Beihilfevorschriften durch die Zweckgesellschaft ständig zu überwachen, hielt die Regierung nicht für erforderlich. Seitens der EU-Kommission sei in dieser Hinsicht kein Problem zu erkennen. Auch die Sozialdemokraten unterstrichen, dass die Teilnahme der KfW keine Subvention bedeutet. Die Regierung ergänzte, die KfW verhalte sich in diesem Bereich wie eine normaler Marktteilnehmer.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_094/06
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