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121/2003
Stand: 04.06.2003
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Eingriffsmöglichkeiten bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung erweitern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die Möglichkeit erhalten, einer Bank Verfügungen über ein bei ihr geführtes Konto oder Depot zu verbieten, wenn der Verdacht gegeben ist, dass Finanzeinlagen, sonstige Vermögenswerte oder eine Finanztransaktion dazu dienen, eine terroristische Vereinigung zu finanzieren. Sie soll dem betreffenden Institut ferner Anweisungen erteilen und sonstige Finanztransaktionen untersagen können, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (15/1060) hervorgeht. Darin ist auch eine entsprechende Änderung des Kreditwesengesetzes vorgesehen. Ein Verdacht liege dann vor, wenn es sich bei einem Konto- oder Depotinhaber um eine Person oder Personenvereinigung handelt, deren Name in die EU-Liste über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen wurde. Die Gesetzesänderung geht auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrates vom September 2001 zurück, wonach alle Staaten die Finanzierung terroristischer Handlungen verhindern und bekämpfen sollen. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, Gelder und sonstige finanzielle Vermögenswerte von Personen, die terroristische Handlungen begehen oder sich daran beteiligen, einzufrieren. Ziel des Gesetzes ist es nach Regierungsangaben, die Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarkts und die Reputation der Banken zu sichern und die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu schaffen.

Durch die Änderung des Zollverwaltungsgesetzes wird ein weiterer "Freizonentyp" im EU-Zollrecht eingeführt und darüber hinaus eine Zentralstelle für Risikoanalyse eingerichtet. Das EU-Zollrecht sieht neben der traditionellen Freizone einen weiteren Typ der Freizone vor, die nicht von einem Zollzaun umgeben ist. Die in Münster eingerichtete Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll) soll dazu beitragen, dass auf der Basis ausgewerteter personenbezogener und anderer Daten gezielt Kontrollen vorgenommen werden können, wenn die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind. Die Analyse solle einen effizienteren Personaleinsatz und gleichzeitig eine Entlastung gesetzestreuer Unternehmen bewirken. Die Zentralstelle ist nach Regierungsangaben der Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Köln angegliedert und fachlich direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Zu ihren Aufgaben zählen ferner die vorbeugende Betrugsbekämpfung, der Informations- und Datenaustausch mit anderen EU-Behörden und der EU-Kommission sowie die Erfassung und Verwaltung der Meldungen über Unregelmäßigkeiten und Betrügereien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_121/06
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