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140/2003
Stand: 26.06.2003
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Betriebliche Bündnisse für Arbeit gesetzlich absichern

Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, die betrieblichen Bündnisse für Arbeit gesetzlich abzusichern, indem die kollektivrechtliche Sperrwirkung im Tarifvertragsgesetz beseitigt wird. In einem Gesetzentwurf der Fraktion (15/1225) heißt es, die zunehmende Flucht aus dem Flächentarifvertrag sei auf das hohe Niveau der Arbeitskosten zurückzuführen, das die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft immer mehr beeinträchtige. Daher solle im Tarifvertragsgesetz klargestellt werden, dass Arbeitsplatzgarantien in Form eines Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen in den im Gesetz geregelten "Günstigkeitsvergleich" einbezogen werden sollten. Nach dem Willen der Liberalen sollte eine "günstige Regelung", also eine Regelung zu Gunsten des Arbeitnehmers, auch dann vorliegen können, wenn dieser in ein Arbeitsverhältnis gelangt oder der Arbeitgeber auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet und im Gegenzug einzelne tarifvertraglich festgelegte Position aufgegeben und eingeschränkt werden. Eine solche Vereinbarung soll als "günstig" im Sinne des Tarifvertragsgesetzes angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer jederzeit - unter Wahrung einer Ankündigungsfrist - die Tarifbedingungen in Anspruch nehmen kann oder der Betriebsrat oder 75 Prozent der von einem entsprechenden Angebot des Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer des Betriebs dieser Vereinbarung zugestimmt haben. Die Fraktion verweist auf das Bundesarbeitsgericht, das ausdrücklich festgestellt habe, dass der Gesetzgeber den Günstigkeitsvergleich unter Einbeziehung arbeitsvertraglicher Beschäftigungsgarantien neu fassen könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_140/02
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