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154/2003
Stand: 07.07.2003
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Mit der EU-Chemikalienpolitik der deutschen Wirtschaft helfen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Regierung soll auf bevorstehende europäische Regelungen zur Chemikalienpolitik so Einfluss nehmen, dass die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen

Chemiewirtschaft nicht unnötig beeinträchtigt wird. In einem Antrag der FDP (15/1332) heißt es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten nicht zusätzlich belastet werden. Auch müsse verhindert werden, dass auf Grund der neuen europäischen Regelungen zur Chemikalienpolitik ein unnötiger und kostspieliger bürokratischer Aufwand entsteht, der sich innovationshemmend auswirkt. Weiter treten die Abgeordneten dafür ein, dass die zukünftigen Rechtsakte nicht als Verordnung, sondern als Richtlinie erlassen werden.

Grundsätzlich begrüßen die Abgeordneten das Ziel der Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene, die Sicherheit für Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien zu verbessern. Ziel der Gesetzgebung müsse sein, Mensch und Umwelt effektiv zu schützen. Die Kommission habe einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der wahrscheinlich im Oktober dieses Jahres verabschiedet werde. Darin werde die Kommission ihrem Ziel nicht gerecht, sowohl einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Belastung durch chemische Stoffe zu garantieren als auch die Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu sichern. Vielmehr sei zu befürchten, dass die geplanten Vorschriften für betroffene Unternehmen erhebliche Belastungen bedeuten. Es drohten negative wirtschaftliche Konsequenzen, die insbesondere für mittelständische Unternehmen und weiterverarbeitende Anwender nicht tragbar wären. Da die Chemiewirtschaft in der Bundesrepublik zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren gehöre, sei die Bundesregierung besonders in der Pflicht. Im Einzelnen fürchten die Abgeordneten, dass das stoffbezogene Rechtssystem der Chemikalienpolitik unnötig kompliziert gestaltet wird. Auch würden bürokratische, kostspielige und schwerfällige Entscheidungsverfahren bei der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Stoffen etabliert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_154/02
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