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160/2003
Stand: 15.07.2003
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Kurze Kutter verstoßen häufiger gegen EU-Fischereivorschriften

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Besatzungen von Fischkuttern mit einer Länge von weniger als 24 Metern haben in der Vergangenheit häufiger gegen die Fischereivorschriften der Europäischen Union verstoßen als die Besatzungen längerer Kutter. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/1404) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1151) hervor. Im vergangenen Jahr seien bei den kürzeren Kuttern 264 Verstöße und bei den längeren Kuttern 34 Verstöße in deutschen Gewässern festgestellt worden. Durch die Satellitenüberwachung könnten heute auch kürzere Fischereifahrzeuge überwacht werden, stellt die Regierung fest. Ihr komme durch die zunehmende Einrichtung in Sperrgebieten und von Beschränkungen des Fangaufwandes eine immer größere Rolle zu. Die Brüsseler Kommission habe ursprünglich die Satellitenüberwachung auf alle Fischereifahrzeuge über zehn Meter Länge ab 2004 ausdehnen wollen. Die jetzige Verordnung sehe dagegen vor, die Satellitenkontrolle für Schiffe über 18 Meter ab 2004 und für Schiffe über 15 Meter auf 2005 einzuführen. Deutschland habe sich in Verhandlungen dafür eingesetzt, die Ausnahmen für die Tages- und küstennahe Fischerei beizubehalten, sei von den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission jedoch nicht unterstützt worden. Die Kommission betrachte die Anwendung der Satellitenüberwachung aus einer gesamteuropäischen Perspektive, bei der es Ausnahmen für bestimmte Länder oder Fischereien grundsätzlich nicht geben soll, teilt die Regierung mit.

Wie es in der Antwort heißt, kostet die Ausrüstung eines Kutters mit einer so genannten Black Box im günstigsten Fall ungefähr 2 000 Euro. Hinzu kämen Installations- und Programmierungskosten von etwa 450 Euro. Die laufenden Kosten einschließlich einer Grundgebühr beliefen sich auf etwa 23 Euro pro Monat für Krabbenkutter. Die EU beteilige sich an den Ausrüstungskosten für die bis zum 1. Januar 2004 auszurüstenden 78 deutschen Fahrzeuge mit 234 000 Euro. Bis zu einem Anschaffungspreis von 4 500 Euro betrage die EU-Beteiligung 50 Prozent, bis zu Kosten von 1 500 Euro würden 100 Prozent erstattet. Eine deutsche Beteiligung aus Mitteln für die Fischereistruktur wäre nach Regierungsangaben nur bis zu 40 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und bis zu 20 Prozent in den alten Ländern möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_160/03
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