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204/2003
Stand: 30.09.2003
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Abschließende Beratung der Tabaksteuererhöhung vertagt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat seine für heute geplante abschließende Beratung des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze (15/1313) vertagt. Die SPD-Fraktion signalisierte in der Sitzung am Dienstagvormittag Verhandlungsbereitschaft, nachdem die CDU/CSU-Fraktion eigene Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Die Fraktionen einigten sich, bis zur kommenden Sitzungswoche auszuloten, ob ein gemeinsamer Änderungsantrag möglich ist. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll wie vorgesehen am 17. Oktober stattfinden.

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen sieht vor, die Tabaksteuer auf Zigaretten in drei Stufen um insgesamt 4,5 Cent pro Stück zu erhöhen. Jeweils zum 1. Januar 2004, zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Juli 2005 sollte die Steuer um 1,5 Cent pro Stück angehoben werden. Daneben soll auch die Tabaksteuer auf Zigarren und Zigarillos, für Feinschnitt und für Pfeifentabak erhöht werden. Das erwartete Mehraufkommen von rund 1,25 Milliarden Euro im nächsten Jahr soll dazu verwendet werden, Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen pauschal abzugelten.

Der Änderungsantrag der Union sieht eine Erhöhung um lediglich 1 Cent pro Stück jeweils zum 1. Januar 2004, zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Oktober 2005 vor. Auch soll nach dem Willen der Union die geplante überproportionale Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnitt, um Ausweichreaktionen der Zigarettenraucher zu verhindern, weniger stark ausfallen. Damit soll die Erhöhung wettbewerbsneutral zur Tabaksteuererhöhung auf Zigaretten ausgestaltet werden, heißt es in dem Änderungsantrag. Ziel sei es, das bestehende Konsumgefüge zu erhalten. Die Union hatte ihren Änderungsvorschlag mit dem Ergebnis der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in der vergangenen Woche begründet, die darauf hingewiesen hatten, dass die geplanten Erhöhungen im Ergebnis zu geringeren Steuereinnahmen führen würden, weil es eine Zunahme des illegalen Zigarettenvertriebs geben werde. Ein weiterer Änderungsantrag der Union bezieht sich auf die Kaffeesteuer. Danach sollen im Inland und im Ausland hergestellte Waren mit Kaffeeanteilen unter 50 Gramm je Kilogramm steuerlich gleich behandelt werden, um Wettbewerbsneutralität zu schaffen.

Die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass es in der Anhörung keine Unterstützung für die von der Koalition geplanten steuerlichen Änderungen gegeben habe. Danach wäre auch die geringere Steueranhebung, wie von der Union vorgeschlagen, lediglich eine "zweitbeste Lösung". Auch wenn man so verfahren würde, würden illegaler Vertrieb und Konsum in Deutschland weiter zunehmen. Proportionale Einnahmeverbesserungen seien dadurch nicht zu erreichen, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_204/01
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