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223/2003
Stand: 17.10.2003
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Bundesrat: Etatentwurf 2004 geht an den realen Begebenheiten vorbei

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2004 und die Finanzplanung des Bundes 2007 gehen an den realen Begebenheiten vorbei, ignorieren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und setzen auf unrealistische Wachstumserwartungen. Dies erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme (15/1670) zum Etatentwurf der Bundesregierung und zum Finanzplan 2003 bis 2007 (15/1500, 15/1501). Vor dem Hindergrund einer gesamtwirtschaftlichen Stagnation im laufenden Jahr könne für 2004 ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von allenfalls eineinhalb Prozent angenommen werden, heißt es weiter. Der Bundesrat sieht laut Stellungnahme mit Sorge, dass Deutschland im nächsten Jahr zum dritten Mal in Folge die europäischen Stabilitätskriterien erheblich zu verletzen droht. Der Bund trage dafür die zentrale Verantwortung. Die Bundesregierung nehme erneut die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 des Grundgesetzes in Anspruch, nachdem die im Entwurf geplante Neuverschuldung die Summe der Investitionen "deutlich" übersteige. Insgesamt sieht der Bundesrat für den Bundeshaushalt 2004 ungedeckte Risiken in bis zu zweistelliger Milliardenhöhe.

Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2004 die Frühjahrsprojektion über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Folgejahr zugrunde liege. Darin sei von einem Wirtschaftswachstum in Deutschland von real zwei Prozent im Jahr 2004 ausgegangen worden. Diese Einschätzung sei im Frühjahr auch von vielen nationalen und internationalen Instituten und Banken geteilt worden. Mit ihrem finanzpolitischen Konzept leiste die Regierung ihren Beitrag dazu, dass die gegenwärtige Wachstumsschwäche möglichst rasch überwunden wird. Sie habe einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der allein wegen des dringend erforderlichen Wachstumsimpulses durch das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform eine Nettokreditaufnahme vorsieht, die die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen übersteigt. Gerade diese Ausnahmesituation habe die Verfassung ausdrücklich vorgesehen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_223/04
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