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230/2003
Stand: 23.10.2003
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Sechs Bundesländer haben zu wenig FFH-Gebiete angemeldet

Umwelt/Antworten

Berlin: (hib/RAB) Sechs Bundesländer haben es bis jetzt versäumt, entsprechend der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausreichend Gebiete anzumelden. Dies geht aus der Antwort der Regierung (15/1771) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1634) hervor. Mit dieser Richtlinie wurde 1992 beschlossen, Schutzgebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu errichten. Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein sind laut Antwort ihren Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen. Bereits im Jahr 2001 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die deutsche Ausweisung von FFH-Vorschlagsgebieten mangelhaft sei. Die Europäische Kommission habe im April dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik bisher nicht genug unternommen habe, um das EuGH-Urteil durchzusetzen. Die Regierung schreibt, das sich aus dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren resultierende Zwangsgeld könne bis zu 792 000 Euro betragen. Sie gehe aber davon aus, dass die Länder die Defizite beheben werden und es somit nicht zu dem Zwangsgeld der EU kommen werde. Falls der EuGH dennoch ein Zwangsgeld verhänge, will die Regierung nach eigenen Worten ihre Ansprüche bei den Bundesländern einklagen. Sie weist darüber hinaus hin, dass auch andere EU-Staaten ihren Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie nicht rechtzeitig nachgekommen seien. Bisher habe kein Mitgliedsstaat der EU die Meldung seiner Gebiete abgeschlossen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Schutzgebietsvorschläge auf einer fachlich fundierten und rechtlich korrekten Anwendung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien beruhten. Rechtliche Anfechtungen dürften keine Aussicht auf Erfolg haben, heißt es in der Regierungsantwort (15/1744) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/1630). Die Fragesteller hatten dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgeworfen, bei der Festlegung von Schutzgebieten die EU-Bestimmungen grob fehlerhaft anzuwenden. Die Regierung schreibt, das Bundesumweltministerium und das BfN hätten neue wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet, die die Kartierung von "Sandbänken" und "Riffen" in der Nord- und Ostsee fortentwickeln und Definitionen festlegten. Eine von der Union zitierte Studie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei komme zu abweichenden Ergebnissen, da die Verfasser sich an einer geologischen Definition orientierten, die sich in ihrem Geschäftsbereich bewert habe. Das BfN habe bei seinen Vorschlägen für die Gebietsabgrenzung hingegen die EU-Vorhaben zugrunde gelegt. Derzeit werde im laufenden Verfahren geprüft, ob und inwieweit Änderungen der Vorschläge erforderlich sind. Weiter heißt es, die EU lasse den Mitgliedstaaten bei der nationalen und regionalen Interpretation nur geringe Spielräume. Es sei nicht zu erwarten, dass die Interpretationen von den EU-Partnern substantiell voneinander abweichen. Deutschland setze sich dafür ein, auch im Meeresschutz gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu handeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_230/07
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