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250/2003
Stand: 12.11.2003
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Koalition will Vergütung für Solarstrom erhöhen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Vergütung für Strom aus Solarenergie sollen mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde betragen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG - 15/1974) mit einer entsprechenden Bestimmung vorgelegt. Da das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm abgeschlossen sei, sei derzeit der wirtschaftliche Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie nicht mehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund drohe ein erheblicher Rückgang der Nachfrage nach diesen Anlagen, der die Solarindustrie in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen könnte, heißt es in dem Entwurf. Da die mittelständisch geprägte Fotovoltaikindustrie sensibel auf Marktentwicklungen reagiere, müsse sie noch vor einer "Gesamtnovellierung des EEG" unterstützt werden. Zur Erläuterung heißt es, die Solarenergie sei gleichzeitig technisch anspruchsvoll und werde in Zukunft eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Der vergleichsweise hohe Vergütungssatz sei dadurch gerechtfertigt, dass die betreffenden Technologien relativ jung seien und die erforderliche Marktdynamik erst langsam in Gang komme. Die geplante Novelle werde in Zukunft voraussichtlich wieder zu deutlich sinkenden Produktionskosten führen, so dass die Vergütungssätze ab 2005 wieder um 5 Prozent sinken könnten. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen konnten die Kosten für Fotovoltaikanlagen seit der Einführung des EEG im Jahre 2000 um jährlich 5 Prozent gesenkt werden. Weiter schreiben SPD und Bündnisgrüne, mit dem EEG solle der Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich erhöht werden, um deren Anteil am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahre 2010 mindestens zu verdoppeln. Der Antrag wird am morgigen Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag debattiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_250/07
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