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272/2003
Stand: 10.12.2003
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Beamtenpensionen und gesetzliche Renten steuerlich gleichbehandeln

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen grundlegend reformieren. Dazu haben sie den Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes (15/2150) vorgelegt, das im Wesentlichen 2005 in Kraft treten soll. Er geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 zurück, das die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt hatte. Im Mittelpunkt steht der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge der aktiven Erwerbstätigen künftig von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden können, während Leibrenten der Besteuerung unterworfen werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Beiträge der Versicherten zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, bei denen die Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und auch nicht kapitalisierbar sind, als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für alle Steuerpflichtigen. Dieser Betrag liegt nach Darstellung der Fraktionen weit oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, so dass steuerlich geförderte Altersvorsorge auch außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherungssysteme möglich wird. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung soll stufenweise vorgenommen werden. 2005 sollen 60 Prozent der gezahlten Altersvorsorgebeträge steuerlich abgesetzt werden können. In jedem Jahr soll dieser Anteil um zwei Prozentpunkte steigen, so dass im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Um die Steuerzahler in der Übergangsphase nicht schlechter zu stellen, sollen mindestens so viele Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, wie dies nach dem bisherigen Recht möglich ist.

Der Stufenplan für die Rentenbesteuerung sieht vor, dass die Renten im Jahr 2005 zu 50 Prozent besteuert werden. Der zu versteuernde Anteil der Rente wird dann für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht, danach um einen Prozentpunkt. Erstmals müssen dann diejenigen, die im Jahr 2040 Rentner werden, ihre Rente in voller Höhe versteuern. Die Prozentsätze sollen auch für Selbstständige und Nichtpflichtversicherte gelten. Geplant ist, von 2040 an Beamtenpensionen, Werkspensionen und die genannten Renten einkommenssteuerlich gleich zu behandeln. Der Versorgungsbeitrag für Beamten- und Werkspensionen sowie der Altersentlastungsbetrag für übrige Einkünfte werden ab 2006 in dem Ausmaß verringert, in dem die Besteuerung der Leibrenten erhöht wird. Bei Pensionsbeziehern wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1044 Euro an den Werbungskostenpauschbetrag angepasst, der Rentenbeziehern zusteht (102 Euro). Für Renten, die nur durch Beiträge aus versteuertem Einkommen erworben wurden, soll weiterhin die Ertragsanteilsbesteuerung gelten. Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wollen die Fraktionen abschaffen. Zudem ist vorgesehen, die so genannte Riester-Rente zu vereinfachen. So soll der Anleger seinen Versicherer künftig bevollmächtigen können, den Antrag auf die staatliche Zulage für ihn zu stellen, sodass der Anlieger nur einmal eine Erklärung abgeben muss. Darüber soll der Anbieter verpflichtet werden, vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_272/05
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