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279/2003
Stand: 15.12.2003
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Union fragt nach Verbraucherschutz im Bereich der "Schönheitschirurgie"

Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (15/2154) dafür, wie viele Ärzte in Deutschland die Bezeichnung "Schönheitschirurg", "Kosmetischer Chirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" führen und wie viele Ärzte auch ohne diese Bezeichnung kosmetische Operationen anbieten und durchführen. Angesichts der steigenden Zahl an "Schönheitsoperationen" ist es nach Ansicht der Union problematisch, dass die so genannte Schönheitschirurgie ein Bereich ist, der sich außerhalb des gesetzlich geregelten Weiterbildungsrechts der Ärzteschaft entwickelt hat. Es gebe im Gegensatz zum Bereich der medizinischen Indikationen auch keine öffentlich-rechtliche Qualifikation durch die Ärztekammer. Besonders bei den Informationsmöglichkeiten über die Qualifikation der Ärzte und bei der Aufklärung über die Gefahren bei "Schönheitsoperationen" seien erhebliche Defizite festzustellen.

Die CDU/CSU will von der Regierung wissen, wie viele "Schönheitsoperationen" in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden sind, welche Erkenntnisse ihr über die Ergebnisqualität der durchgeführten "Schönheitsoperationen" vorliegen und wie viele arzthaftungsrechtliche Klagen wegen Behandlungsfehlern es dabei gegeben habe. Des Weiteren interessiert die Fraktion, wie die Regierung den fehlenden Schutz durch eine Berufsbezeichnung im Bereich der "Schönheitschirurgie" beurteilt und ob sie plant, die ästhetisch-plastische Chirurgie als eigenständige Weiterbildungsdisziplin zu etablieren oder Maßnahmen der typischen "Schönheitschirurgie" als Teil der Ausbildung für plastische Chirurgie einzuführen. Außerdem soll die Regierung sagen, ob sie beabsichtigt, für die steigende Anzahl der gewerblichen Einrichtungen, die sich als "Klinik für kosmetische/plastische Chirurgie" oder ähnlich bezeichnen, eine Zulassungspflicht einzuführen beziehungsweise diese einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen oder die Anwendung des ärztlichen Berufsrechts auf diese Institute auszudehnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_279/04
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