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002/2004
Stand: 06.01.2004
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Transparenz des Rüstungsexportsberichts hat rechtliche Grenzen

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Alle Bemühungen, die Transparenz des Rüstungsexportsberichts der Bundesregierung zu erhöhen, finden ihre Grenze in den rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und in der Verfügbarkeit belastbaren Zahlungsmaterials. Darauf verweist die Regierung in einem Bericht zu einer möglichen höheren Transparenz des Rüstungsexportsberichts ( 15/2256). Sie macht deutlich, dass sich die Transparenz der seit 1999 jährlich veröffentlichten Rüstungsexportberichte stetig verbessert habe. Im Bericht für das Jahr 2002 würden erstmals Genehmigungen für Ausfuhren von Kleinwaffen und zugehöriger Munition in Drittländer nach Wert, Stückzahl, Ländern und Waffenart aufgeschlüsselt. Für künftige Berichte werde geprüft, ob die Genehmigungen für Entwicklungsländer bei der Aufbereitung des Datenmaterials noch stärker berücksichtigt werden können. Darüber hinaus würden Rüstungsexportberichte anderer Länder darauf hin untersucht, ob sie Ansätze enthalten, die für die Berichte der Bundesregierung "fruchtbar gemacht werden können".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_002/10
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