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013/2004
Stand: 19.01.2004
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Aussagewilligen Beteiligten einen Anreiz durch Kronzeugenregelung geben

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Terrorismus und Organisierte Kriminalität sind nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion durch ein hohes Maß an Konspirativität geprägt. Vielfach können die Verflechtungen nur aufgebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten eine Anreiz zur Kooperation geboten wird. Aus diesem Grunde will die Union die Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten wieder einführen und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/2333) vorgelegt. Da das Kronzeugengesetz 1999 nicht verlängert worden sei und nach den Erfahrungen der Praxis geltendes Recht oftmals nicht ausreiche, sehen sich die Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion zu diesem Schritt motiviert. Hinzu gekommen sei, dass nahezu die gesamte Praxis nachdrücklich fordere, "Kronzeugenregelungen" zu schaffen, mit denen dem Anliegen einer effektiven Verfolgung und Ahndung namentlich der Organisierten Kriminalität und der Terrorismus unter Wahrung rechtsstaatlicher Belange Rechnung getragen werden könne. Das Fehlen einschlägiger Regelungen habe sich als "gravierende Lücke" erwiesen, so die Union. Jüngste Erfahrungen in Verfahren gegen islamistische Terroristen hätten erneut bestätigt, dass Kronzeugenregelungen zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Terrorismus unerlässlich seien.

Neben der Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes möchte die CDU/CSU-Fraktion so genannte bereichsspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie beispielsweise Bandendiebstahl oder Erpressung schaffen. Danach kann die Strafe gemildert werden, gegebenenfalls sogar ganz von Strafe abgesehen werden, wenn der Beteiligte dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Beitrag hinaus aufgedeckt werden konnte. Darüber hinaus solle es dem Täter zugute kommen, wenn er freiwillig sein Wissen so rechtzeitig offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können. Der Entwurf der Unionsfraktion enthält außerdem eine Wiederaufnahmeverfahren gegen "Kronzeugen", die Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben. Derart missbräuchlichem Verhalten von "Kronzeugen" müsse effektiv entgegengewirkt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_013/05
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