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028/2004
Stand: 03.02.2004
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Bundesregierung soll über familienersetzende Hilfen zur Erziehung informieren

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ADO) Über die Kostenentwicklung und -steuerung der familienersetzenden Hilfen zur Erziehung möchte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung informiert werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage ( 15/2431) hervor. Die Liberalen wollen unter anderem wissen, wie sich die Fallzahlen dieser Maßnahmen differenziert nach Bundesländern und insgesamt sowie die durchschnittlichen Ausgaben je Fall in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Außerdem soll die Regierung die derzeitige Situation in puncto familienersetzender Hilfen zur Erziehung erklären und bewerten. Darüber hinaus fragt die Fraktion, in welcher Höhe die Ausgaben durch Heranziehung der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu den Kosten gedeckt werden und ob aufgrund der Ausgabenentwicklung die Notwendigkeit zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen gesehen werde.

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes bzw. Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werde und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig sei. Zu diesen Hilfen gehören familienunterstützende und -ergänzende Maßnahmen. Die Kinder- und Jugendhilfe sehe darüber hinaus als so genannte familienersetzende Hilfe die Vollzeitpflege in Pflegeheimen, die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen vor. Die Kosten der Hilfen trage grundsätzlich das Jugendamt. Bei einer Unterbringung außerhalb der Familie werde allerdings geprüft, ob die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_028/08
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