Interfraktionelle Lösung für ehemalige politische Häftlinge angestrebt
Berlin: (hib/WOL) Vorerst zurückgezogen hat die CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch ihren Antrag, die "Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherzustellen" ( 15/1524). Die Union bezog sich dabei auf Aussagen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wonach in interfraktionellen Gesprächen versucht werden soll, eine gemeinsame Einigung zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben zu erreichen.
Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen in der Sitzung, durch Bereitstellung von einer Million Euro noch im Jahr 2003 für die Unterstützung ehemaliger politischer Häftlinge habe sich der vorliegende Antrag der Union vom 8. September 2003 "eigentlich erledigt" . Es sei zudem bedeutsam, dass in Zeiten, wo in allen Bereichen Leistungen gekürzt werden, hier zusätzliche Mittel bereitgestellt worden seien. Aus der Sicht der Union gebe es eine Diskrepanz zwischen den Äußerungen der Koalitionsfraktionen im Ausschuss und dem Bericht der Bundesregierung: Während SPD und die Bündnisgrünen im Ausschuss von den Verpflichtungen gegenüber ehemaligen politischen Häftlingen redeten, habe sich die Regierung in ihrem Bericht für die Abwicklung der Stiftung für politische Häftlinge bis Ende kommenden Jahres ausgesprochen.
Für die Regierungskoalitionen bilde der Bericht hingegen eine wertvolle Grundlage für kommende Gespräche. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen seien für niemanden bindend. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesregierung, dem Parlament seine Aufgaben in dieser Beziehung abzunehmen. Mit der Feststellung von Tatsachen im Bericht seien vielmehr die Mitglieder des Parlaments gefordert, eigene Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls eine gesetzgeberische Initiative zu ergreifen. "Es ist an uns, eine gerechte Lösung zu finden, sagte die SPD. Es könne aber nicht darum gehen, "immer nach dem gleichen Strickmuster neue Ansprüche und neue Forderungen draufzusatteln". Nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen gehe es im Grunde nun darum, gemeinsam zu schauen, was "wir interfraktionell schaffen können".
Die Unionsfraktion will nun das Ergebnis der interfraktionellen Gespräche abwarten. Sie betonte aber, die Stiftung für politische Häftlinge sei bereits derzeit "nicht mehr arbeitsfähig". Im Interesse bereits positiv geprüfter Anträge habe man Auszahlungen in Höhe von 370.000 Euro vornehmen müssen, wobei rund 255.000 Euro davon bereits aus dem Stiftungsstammkapital hätten entnommen werden müssen. Mit den weiteren 1.000 bewilligungspflichtigen Anträgen fehlten danach etwa 1,5 Millionen Euro. Insgesamt ergebe sich damit ein Fehlbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro für rund 4.000 Anträge. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, die Betroffenen zu unterstützen. Besonders angesichts der Tatsache, dass den Tätern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht mehr gezahlt werden müsse als ursprünglich vorgesehen, bedeute dies, dass man nun auch für die betroffenen Opfer umgehend eine halbwegs befriedigende und gerechte Lösung finden müsse.